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Die Bewertung fiel deutlich höher aus als erwartet.

Foto: REUTERS/Dado Ruvic

London – Das britische Fintech Wise hat einen Rekordbörsengang in London hingelegt. Der 2010 gegründete Zahlungsabwickler erreichte bei der Aktienplatzierung am Mittwoch einen Börsenwert von 7,95 Milliarden Pfund (9,3 Milliarden Euro). Es war der größte Börsengang einer Technologie-Firma in der britischen Finanzmetropole. Zudem war es die erste Direktplatzierung in London. In den USA ist diese Form des Börsengangs schon länger üblich. Experten sahen das Wise-Listing als Lackmustest für die Londoner Börse nach dem Brexit an. Sie gehen davon aus, dass weitere Unternehmen Wise nachfolgen.

"Wise ist ein guter Start an der Börse gelungen", sagte Susannah Streeter, Analystin beim Broker Hargreaves Lansdowne. Ob die Börsenbewertung gerechtfertigt sei, sei allerdings schwer abzuschätzen. Die ganze Zahlungsabwickler-Branche wuchs in den vergangenen Jahren kräftig, auch bei Übernahmen wurden zum Teil höhere Summen gezahlt als im Vorfeld erwartet. Auch Wise hatte mit einer geringeren Marktkapitalisierung gerechnet. Angestrebt waren sechs bis sieben Milliarden Dollar. Die Aktien starteten mit einem Kurs von 800 Pence und legten im Handelsverlauf zu.

Direktplatzierung

Bei einer Direktplatzierung kommen nur die Anteile in den Handel, die bestehende Aktionäre verkaufen wollen. Es werden keine neue Aktien herausgegeben. Bisher hat sich dies noch kein anderes Unternehmen in London zugetraut. An der Wall Street gibt es diese Methode schon länger. Dort gingen etwa Spotify, Coinbase und Slack so an den Markt.

Wise-Vorstandschef und Gründer Kristo Käärmann hatte laut Medienberichten gesagt, er habe sich für die direkte Notierung entschieden, weil sie günstiger und transparenter sei als ein klassischer Börsengang. Die Firma war bis vor ein paar Monaten unter Transferwise bekannt. Käärmann und sein Mitgründer Taavet Hinrikus hatten zunächst Auslandsüberweisungen zu Echtzeit-Wechselkursen angeboten. Inzwischen bietet Wise auch weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehrsbereich an. (APA, 7.7.2021)