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Mit Jacob Zuma muss nun ein ehemaliger Präsident Südafrikas ins Gefängnis.

Foto: AP / Shiraaz Mohamed

Johannesburg – Trotz tagelanger Proteste seiner Anhänger hat Südafrikas Ex-Präsident Jacob Zuma eine 15 Monate lange Haftstrafe wegen Missachtung der Justiz angetreten. Es ist das erste Mal überhaupt, dass ein ehemaliger Präsident des Landes inhaftiert wurde. Der 79-Jährige hatte sich kurz vor Ablauf der Frist um Mitternacht gestellt und am Donnerstag seine erste Nacht in der EstCourt-Strafanstalt in KwaZulu-Natal verbracht, einer Provinz an der Ostküste des Landes.

Lieber Gefängnis als Kommission

Zuma war vergangene Woche wegen Missachtung einer gerichtlichen Vorladung vom Verfassungsgericht zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Zuma muss sich vor einer Untersuchungskommission wegen diverser Korruptionsvorwürfe während seiner Amtszeit (2009-18) verantworten, war aber einer Vorladung nicht gefolgt. Mehrmals hatte er die Rechtmäßigkeit der Kommission infrage gestellt und betont, eher ins Gefängnis zu gehen als dort anzutreten.

Er habe entschieden, sich der Polizei zu stellen, schrieb die Zuma-Stiftung. Damit entging der Politiker einer Verhaftung durch die Polizei. Ihr Vater sei guter Laune und habe auf dem Weg ins Gefängnis gelacht, schrieb Zumas Tochter Dudu Zuma-Sambudla auf Twitter.

Langer Widerstand

Der 79-Jährige hatte lange versucht, sich einer Haftstrafe zu widersetzen – die ihn unterstützenden Veteranenverbände drohten zudem mit einer Destabilisierung des Landes für den Fall einer Festnahme. Dutzende von ihnen hatten sich als Wache vor seinem Landsitz Nkandla postiert.

Die Anwälte des Politikers hatten am Abend noch einen Eilantrag auf Verschiebung des Haftantritts gestellt. Die Polizei rückte mit zahlreichen Fahrzeugen vor Zumas Landsitz Nkandla im Osten Südafrikas an. Nach mehreren Verhandlungsrunden mit seinen Anwälten verließ schließlich ein Autokonvoi mit Zuma das Anwesen.

Prüfung der Haftstrafe

Am kommenden Montag wird das Verfassungsgericht einen Antrag Zumas auf Annullierung der Haftstrafe prüfen – ein Verfahren, das bei einem höchstrichterlichen Beschluss eigentlich gar nicht vorgesehen ist.

Über seine Anwälte hatte Zuma dem Gericht mitteilen lassen, die Haftstrafe würde angesichts seines angeschlagenen Gesundheitszustands sein Leben in Gefahr bringen. Er habe daher einen Anspruch auf erneute Überprüfung seines Falls, zitierte der Nachrichtensender News24 aus dem Anwaltsschreiben. (APA, 8.7.2021)