Der Anbruch der Coronavirus-Pandemie im vergangenen Jahr hat auf vielen sozialen Netzwerken und Plattformen zur Einführung neuer Regeln geführt. Auch Googles Videoportal Youtube installierte Richtlinien, die primär die Verbreitung von Desinformation limitieren sollten.

Das in weiten Teilen automatisierte System erwischte aber immer wieder auch Clips, die den Verbotskriterien eigentlich gar nicht entsprachen. Darunter auch ein Video eines deutschen Nutzers über einen Corona-Protest in der Schweiz. Der Fall endete vor Gericht und nun in einer Strafzahlung für die Plattform, berichtet die "Welt".

Änderung der Bedingungen braucht Zustimmung

Ende Jänner 2021 war der Clip gelöscht worden. Der betroffene Nutzer zog vor Gericht. Der Fall landete zuerst beim Landesgericht Chemnitz und schließlich beim Oberlandesgericht Dresden. Am 20. April erließ dieses eine einstweilige Verfügung. Das Video sei zu Unrecht gelöscht worden. Denn die geänderten Richtlinien hätten einen Änderungsvertrag samt Zustimmung des Nutzers vorausgesetzt. Nur auf mögliche Anpassungen in der Zukunft hinzuweisen, sei nicht ausreichend.

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Urteil des OLG Dresden.
Dokument: OLG Dresden

Youtube wurde angewiesen, das fragliche Video "unmittelbar" wiederherzustellen und verfügbar zu machen. Dies wurde jedoch erst am 14. Mai, also mehr als drei Wochen später, umgesetzt. Das OLG Dresden stuft die späte Reaktion als schweren und vorsätzlichen Verstoß gegen die Anordnung ein und verhängte ein Ordnungsgeld in der Höhe von 100.000 Euro gegen das Portal.

Richtungsweisend vs. "Einzelfall"

Der Anwalt des Betroffenen sieht darin eine richtungsweisende Entscheidung in Sachen Meinungsfreiheit und eine deutliche Klarstellung, dass auch Unternehmen gerichtliche Entscheidungen ordentlich umzusetzen hätten. Youtube selbst hingegen sieht einen "Einzelfall" ohne Präzedenzwirkung. Man respektiere die Entscheidung des Gerichts und werde sie analysieren. (red, 11.7.2021)