Der grüne Pass gilt als Eintrittskarte – nur für geimpfte Genesene gibt es noch kein Zertifikat.

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Mit Ferienbeginn in ganz Österreich zieht es viele ins Ausland auf Urlaub. Wer entweder getestet oder zweimal geimpft ist oder im vergangenen halben Jahr eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht hat, sollte keine Probleme beim Grenzübertritt haben. Schwieriger stellt sich die Situation vorerst aber für geimpfte Genesene dar.

Viele von ihnen dürften nämlich nur eine Impfung erhalten haben – wie es auch das Nationale Impfgremium für Genesene derzeit empfiehlt. Der Grund für die einmalige Impfung: Hat man bereits Antikörper, dann wirkt eine Impfung wie der Booster, den andere erst durch die Zweitimpfung erhalten. Im grünen Pass scheint diese Kombination aber noch nicht als vollständiges Impfzertifikat auf. Zum Problem wird das für die Betroffenen einerseits, wenn die Infektion länger als ein halbes Jahr her ist. Aber auch wenn die erste Impfung über drei Monate zurückliegt, hat man als Betroffener keinen gültigen Nachweis in der Hand – und muss sich derzeit bei Auslandsreisen, obwohl man eigentlich zwei G erfüllt, testen lassen. Einige ließen sich deshalb zweimal impfen – medizinisch spricht nichts dagegen, Ärzte warnen aber vor schwereren Impfreaktionen.

Fehlende Rechtsgrundlage

Der Grund liegt in der bisher fehlenden rechtlichen Grundlage im Epidemiegesetz. Es benötigt eine gesetzliche Ermächtigung, dass die Gesundheitsdaten aus dem epidemiologischen Meldesystem und dem E-Impfpass für die technische Umsetzung verarbeitet werden dürfen. Nachdem der EU-Rat am 14. Juni seine Empfehlung abgegeben hat, dass Genesene nur einmal geimpft werden müssen, sei im Gesundheitsministerium innerhalb kürzester Zeit ein Entwurf zur Novellierung erarbeitet, mit der Datenschutzbehörde abgestimmt und in den parlamentarischen Prozess eingebracht worden, heißt es auf Anfrage auf dem Ministerium.

Schneller hätte es aufgrund der notwendigen Abläufe nicht gehen können. Und: "Die Ausstellung und Ermöglichung von EU-konformen Zertifikaten ohne das entsprechende Einvernehmen auf EU-Ebene ist weder sinnvoll noch ressourcenschonend." Bei der Novelle des Epidemiegesetzes Ende Mai wäre so eine Verschränkung bereits vorgesehen gewesen – allerdings in Form eines "Superdatenregisters". Aufgrund der vielfachen Kritik wurde der umstrittene Paragraf letztlich angepasst.

Vergangene Woche hat der Nationalrat nun die nötige Novelle für das Impfzertifikat für geimpfte Genesene beschlossen, diese Woche muss sie durch den Bundesrat. Erst wenn das Gesetz in Kraft tritt, können die notwendigen Daten verknüpft werden. Erst dann gibt es auch ein G im grünen Pass, wo nur ein Stich zur Immunisierung vorgesehen ist. Die technischen Vorbereitungen, die zuvor möglich sind, fänden laut dem Ministerium bereits statt: Die zuständigen IT-Expertinnen und -Experten des Ministeriums stünden hierfür "in engem Austausch" mit den Kolleginnen und Kollegen der Elga GmbH. Man beteuert eine möglichst rasche Umsetzung. Auf ein konkretes Datum will man sich allerdings nicht festlegen. Mitte Juli steht aber als Termin im Raum.

Weiterhin warten

Für geimpfte Genesene heißt das vorerst also weiterwarten – und teilweise auch testen. Bis es das EU-konforme Impfzertifikat für sie im grünen Pass gibt, können sie immerhin in Österreich weiterhin den Genesenen- und Impfnachweis vorzeigen. Diese Kombination gilt 270 Tage ab dem Tag der Teilimpfung. Für Auslandsreisen reicht das nicht, bis dato reicht auch eine Teilimpfung oft nicht als Nachweis, dafür Antigen- und PCR-Tests.

Die Opposition kritisierte vergangene Woche die Regierung, dass sie auf die Gruppe der geimpften Genesenen vergessen habe. Konkrete Daten, wie groß diese Gruppe ist, gibt es allerdings erst dann, wenn auch die Umsetzung steht. Laut Ministerium gibt es derzeit 250.000 bis 300.000 gültige Genesungszertifikate – demnach erkrankten etwa noch einmal so viele Menschen vor über einem halben Jahr. Auf dem Stand von Sonntag zählte das Gesundheitsministerium auf seiner Website insgesamt 638.889 Genesene. (Selina Thaler, 12.7.2021)