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Slowenien: Wer keinen Nachweis gemäß der 3-G-Regel erbringen kann, muss zehn Tage in Quarantäne.

Foto: REUTERS/Srdjan Zivulovic

Ljubljana – Slowenien verschärft seine Einreisebestimmungen: Ab 15. Juli wird die 3-G-Regel angewendet, egal aus welchem Land man einreist. Alle Einreisende werden den Nachweis vorlegen müssen, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Ohne Nachweis wird eine zehntägige Quarantäne verhängt. Begleitete Kinder unter 15 Jahren sind von den Auflagen befreit, wie aus der Verordnung vom Montag hervorgeht.

Keine Ausnahme für Kroatienreisende

Neben den Kindern können künftig nur noch Landwirte, die ihr Land auf beiden Seiten der Grenze bearbeiten, auflagenfrei einreisen. Sie müssen aber Slowenien nach höchstens zehn Stunden wieder verlassen. Für die Durchreise – etwa nach Kroatien – oder für Pendler sind in der Verordnung keine Ausnahmen von der 3-G-Regel mehr vorgesehen. Mit der neuen Regelung schafft Slowenien die Liste der Risikoländer, die bisher für die Einreiseregeln ausschlaggebend waren, ab. (APA, 12.7.2021)

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