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Ein Tier, das emotionalisiert. Im Zentrum steht die Frage: Soll der Wolf gejagt werden dürfen oder nicht?

Foto: AP / Gary Kramer

Klagenfurt – In Kärnten sind heuer bereits 40 Weide- und Wildtiere auf Almen "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" von einem Wolf getötet worden. Gailtaler Almgemeinschaften haben deshalb einen Antrag auf Ausnahme von den Schonvorschriften gestellt, der Wolf soll im betroffenen Gebiet bejagt werden können. Wie Jagd- und Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) am Montag in einer Aussendung sagte, werde dieser Antrag nun geprüft.

"Sofort bereit, Abschuss-Bescheid zu unterzeichnen"

"Wir werden jeden rechtlichen Spielraum ausnutzen, den wir hier haben", betonte Gruber, wenn die Behörde dafür grünes Licht gibt, sei er "sofort bereit, einen Abschuss-Bescheid zu unterzeichnen". "Problemwölfe" könnten zwar getötet werden – allerdings komme es auf die Definition an, ab wann ein Wolf als verhaltensauffällig gilt. Gruber regt Änderungen im entsprechenden "Wolfsmanagementplan" an, denn dieser sehe keine Entnahme von Wölfen vor, wenn Weidetiere ungeschützt auf der Alm sind und angegriffen werden. Er möchte nun prüfen, ob man von Landesseite her die Behördenverfahren beschleunigen könne, die einem Abschuss-Bescheid vorausgehen.

Kärnten könnte auch Weideschutzgebiete definieren, in denen Herdenschutzmaßnahmen von vornherein als "unzumutbar und unverhältnismäßig" ausgeschlossen sind. Die Landwirtschaftskammer Kärnten stimmte am Montag in ihrer Vollversammlung über eine Resolution ab, in der genau solche Weideschutzgebiete gefordert werden. Außerdem soll sich die gesetzliche Definition von Problemwölfen primär "an der Häufigkeit von Nutztierrissen orientieren".

Einstimmige Resolution

Die Resolution an den Kärntner Landtag wurde einstimmig verabschiedet, hieß es in einer Aussendung. Die Kammer drängt darauf, dass der Gesetzgeber so schnell wie möglich einen entsprechenden Beschluss fasst, der die Voraussetzungen für diese Schutzgebiete schafft. Geht es nach dem Bauernvertretern, soll das Thema bereits in der Landtagssitzung am 22. Juli mittels Dringlichkeitsantrages auf die Tagesordnung kommen. (APA, 12.7.2021)