Das Heumarkt-Projekt ist um eine Gerichtsentscheidung reicher.

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Die lange Geschichte des umstrittenen Bauprojekts am Wiener Heumarkt ist um eine rechtliche Facette reicher: Laut der ORF-Sendung "Wien heute" hat der Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, das 2019 eine Umweltverträglichkeitsprüfung als notwendig erachtet hat, aufgehoben.

Projektbetreiber begrüßt Entscheidung

Laut dem Bericht ist dies wegen Rechtswidrigkeit des damaligen Spruchs geschehen. Der Projektbetreiber Wertinvest sieht die Entscheidung des VwGH als "wichtigen Meilenstein", hieß es. In einem schriftlichen Statement verwies das Unternehmen demnach aber auch auf die Vereinbarung mit der Stadt, wonach man gemeinsam so vorgehen wolle, dass Wien im nächsten Jahr von der Roten Liste der Unesco genommen wird.

Das würde bedeuten, dass der ursprünglich geplante 66 Meter hohe Wohnturm auch dann nicht gebaut wird, wenn die Bestimmungen dies zulassen würden. Das Hochhaus zwischen Konzerthaus und Hotel Intercontinental erhitzt seit Jahren die Gemüter. Das "Historische Zentrum Wien" war 2017 in die Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen worden. (APA, 12.7.2021)