"Im Namen der Republik": So sah die "Österreich"-Titelseite vom Freitag, 20. November 2020, aus.

Foto: Österreich/epaper

Wien – Die "Kronen Zeitung" feiert gegen die Mediengruppe Österreich einen Sieg in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. "Krone"-Anwalt Michael Rami hatte – wie berichtet – eine Urteilsveröffentlichung von medienhistorisch seltener Größe auf der Titelseite von "Österreich" durchgesetzt. Es ging etwa um die Behauptung gewaltiger Reichweitengewinne des Gratistitels "Oe24" laut Media-Analyse. Das Gericht verbot "Österreich"/"Oe24" zudem zu behaupten, man habe alle Nachrichten online am schnellsten.

Die Fellner-Gruppe veröffentlichte das Urteil des Oberlandesgerichts Wien am 20. November allerdings nur in einem sehr kleinen Teil der Zeitungsauflage – in der Kaufversion, die "Österreich" heißt, und nicht in der weitaus größeren Gratisausgabe "Oe24". Die Titelseite wurde noch dazu von einer vierseitigen Ummantelung mit Eigenwerbung verdeckt.

Exekutionsverfahren

"Krone"-Anwalt Rami sah das als "nicht formgerechte" Veröffentlichung und leitete gegen die Mediengruppe Österreich ein Exekutionsverfahren ein. "Österreich" wiederum hat daraufhin eine sogenannte Oppositionsklage eingebracht. Mit der Begründung, dass die Urteilsveröffentlichung ohnehin formgerecht vorgenommen worden sei. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien und jetzt als zweite Instanz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien haben diese Klage von "Österreich" rechtskräftig abgewiesen. Das geht aus dem Urteil hervor, das dem STANDARD vorliegt.

Das Berufungsgericht folgt bezüglich der Ummantelung der rechtlichen Argumentation des Erstgerichtes und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, wonach eine Veröffentlichung an der gleichen Stelle und in der gleichen Schrift zu erfolgen hat wie bei dem Wettbewerbsverstoß. Das Vorgehen der Mediengruppe Österreich sei "unzweifelhaft ein unzulässiger Versuch die Wirkung der Veröffentlichung zu umgehen", heißt es.

Ausgaben

Das Gericht erster Instanz ist überdies auch der Ansicht, dass die Urteilsveröffentlichung in beiden Ausgaben, somit auch in der Gratis-Ausgabe "Oe24", vorgenommen werden muss. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien verweist in dieser Frage auf das Erstgericht und schreibt: "Da die Klägerin den Titel bereits aus diesem Grund nicht erfüllt hat, erübrigt es sich auf die Frage einzugehen, ob die Formulierung im Titel 'in allen Versionen der Tageszeitung 'Österreich' auch die unter den Namen 'oe24' (bis 18.11.2020: 'oe24 Österreich') erscheinende Gratisausgabe der Tageszeitung der Mediengruppe "Österreich" GmbH umfasst."

"Österreich" muss jetzt die Urteilsveröffentlichung noch einmal bringen. Für "Krone"-Anwalt Rami ist klar, dass das in beiden Ausgaben zu erfolgen hat und nicht nur in der viel kleineren Kaufversion. Er habe bereits am Montag im Exekutionsverfahren die Verhängung einer Geldstrafe beantragt.

Nicht 338.000 Leser mehr

In der Urteilsveröffentlichung heißt es jedenfalls, dass "Österreich" künftig die Behauptung unterlassen müsse, dass "Oe24" bereits im ersten Jahr 338.000 neue Leser und damit aus dem Stand eine Reichweite von 4,5 Prozent errungen habe", obwohl die Gratisausgabe der Tageszeitung der Mediengruppe Österreich schon seit Jahren in der Media-Analyse ausgewiesen wird. "Österreich" darf auch nicht mehr behaupten, dass "Oe24" seine Leser um 338.000 habe steigern können.

Der Hintergrund: Die Gratisausgabe von "Österreich" wurde Mitte 2018 in "Oe24" umbenannt und hatte laut Media-Analyse ein Jahr zuvor 324.000 Leser. Die Steigerung betrug also nicht 338.000 Leser, sondern nur 14.000. In der Media-Analyse 2018/19 erreichte die Gratisausgabe "Oe24" eine Reichweite von 4,5 Prozent, die Kaufversion "Österreich" verlor signifikant auf 6,3 Prozent (6,9 Prozent). Beide Versionen zusammen kamen auf 9,3 Prozent.

Auch nicht die Schnellsten

Laut dem Urteil muss die Mediengruppe Österreich es auch unterlassen, "im geschäftlichen Verkehr die Behauptung zu verbreiten, dass oe24.at alle Nachrichten am schnellsten und/oder als Erster veröffentlichen würde". (omark, 13.7.2021)