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Foto: AP/Jenny Kane

Bereits mehrfach – zuletzt im März – urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Vorratsdatenspeicherung in aktueller Fassung nicht rechtens ist. Trotz allem scheint die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben nicht zu ermüden. Mitgliedsstaaten wurden in Form eines sogenannten Non-Papers bereits im Juni unterschiedliche Ansätze präsentiert. Mit diesen soll eine erneute, mit dem EuGH-Urteil vereinbare Umsetzung angestrebt werden. Netzpolitik.org hat das Dokument im Volltext veröffentlicht.

Die Vorratsdatenspeicherung würde Telekommunikationsdienste dazu verpflichten, Internet- und Telefonverbindungsdaten für eine bestimmte Zeit zu speichern und die auf Anfrage an Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Dabei geht es um Daten wie Anrufprotokolle, Standortdaten und Einordnungen der genutzten IP-Adressen zu einem bestimmten Zeitpunkt, wie DER STANDARD berichtete. Ein entsprechendes EU-Gesetz aus dem Jahr 2006 wurde 2014 vom EuGH wegen des unzulässigen Eingriffs in das Recht auf Privatsphäre aufgehoben. Alle weiteren Versuche zur erneuten Einführung lehnte der Gerichtshof ab.

Nationale Lösungen?

Im angesprochenen Non-Paper listet die Kommission drei mögliche Szenarien für einen erneuten Vorstoß auf. Unter anderem wird vorgeschlagen, statt einer Initiative auf EU-Ebene nationale Regelungen zu unterstützen oder EU-weite Leitlinien anzubieten, mit denen die "nationalen Ansätze an die Anforderungen des Gerichtshofs" angepasst werden könnten.

Im Falle eines diskutierten Hybrid-Ansatzes aus nationalen und EU-Maßnahmen wird eine Gesetzgebung diskutiert, mit der Anbieter von Kommunikationsdiensten dazu verpflichtet würden, Verkehrs- und Standortdaten an Behörden weitergeben zu müssen. Es würde allerdings nicht die Art und Weise reguliert werden, in der staatliche Behörden gesammelte "Daten für Zwecke der nationalen Sicherheit verarbeiten".

Betroffen wären davon auch sogenannte Over-the-top-Dienste (OTT), also unter anderem beliebte Plattformen wie Whatsapp und Instagram, wie netzpolitik.org berichtet.

Kritik

Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piraten-Partei, kritisiert die neuen Vorschläge gegenüber den Berichterstattern scharf, denn auch eine "vermeintlich 'gezielte Vorratsdatenspeicherung' nach den Vorstellungen der EU-Kommission könnte Millionen unschuldiger Menschen betreffen", so der Politiker. Darunter Touristen, aber zum Beispiel auch Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel. Laut ihm habe der Europäische Gerichtshof zudem auch die pauschale Speicherung für Zwecke der nationalen Sicherheit nur vorübergehend erlaubt. Nun drohe die Kommission allerdings, den Ausnahmezustand zur Regel zu machen.

Erst kürzlich stimmte das EU-Parlament zudem einer Verordnung zu, mit der Internetplattformen erlaubt wird, private Online-Kommunikation nach Darstellungen von Kindesmissbrauch zu durchforsten. Während Kritiker schon jetzt die Verschlüsselung von Messengern in Gefahr sehen, soll diese Kontrolle künftig verpflichtend sein. (mick, 13.7.2021)