Neos-Finanzsprecherin Karin Doppelbauer will für die Cofag "Transparenz, parlamentarische Kontrolle und Zugriff externer Experten".

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Garantien, Fixkostenzuschüsse, Verlustersatz, Ausfallsbonus und Lockdown-Umsatzersatz – die Corona-Hilfen für Unternehmen sind ebenso zahlreich wie umfangreich. Insgesamt sind es laut Opposition 15 Milliarden Euro, die über die Covid-Hilfsagentur "freihändig" verteilt werden sollen. Diese ist in deren Augen jedoch eine "Blackbox", die von regierungsnahen Geschäftsführern geleitet wird. Daher haben sich SPÖ, FPÖ und Neos gemeinsam mit einer Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt.

Die drei Parteien wollen damit die Cofag de facto zu Fall bringen – mit der Begründung, dass sich verfassungswidrige Bestimmungen im ABBAG-Gesetz und im Covid-19-Förderungsprüfungsgesetz finden würden, auf deren Basis die Cofag gegründet worden sei. "Wenn der Einspruch Recht bekommt, muss das Konstrukt neu gebaut werden", beschreibt Neos-Finanzsprecherin Karin Doppelbauer, auf deren die Initiative die Drittelbeschwerde eingebracht wird, das erhoffte Ergebnis. Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter rechnet sie im Herbst oder Winter.

Weg bewusst gewählt

"Die Regierung hat absichtlich den Weg über eine Blackbox gewählt", mutmaßte SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer. Die Cofag würde nicht wie eine Behörde Bescheide zustellen, gegen die man berufen könne. Den Unternehmen fehle es daher an Rechtssicherheit. Bei Rechtsfragen werde auf den Zivilrechtsweg verwiesen – allerdings herrsche dabei zwischen Einzelnen und der Republik Österreich keine Waffengleichheit. Daher wollen die Oppositionsparteien auch die Vermischung von Hoheitsrecht und Privatrecht vom VfGH prüfen lassen.

Zudem kritisiert Krainer ebenso wie FPÖ-Finanzsprecher Herbert Fuchs die Cofag als intransparent. Außerdem entziehe sie sich der parlamentarischen Kontrolle. "Dieses Konstrukt geht nicht", bringt Krainer seine Sicht auf den Punkt – und beruhigt die Unternehmen, falls die Cofag durch die Drittelbeschwerde beim VfGH zu Fall kommen sollte: Eine Rückzahlung der bisher gewährten Hilfen sei deshalb nicht zu befürchten.

Warum nicht Finanzamt?

Des Weiteren stellt Krainer die Frage in den Raum, warum die Covid-Hilfen nicht über das Finanzamt abgewickelt würden. Dieses hätte kompetente Mitarbeiter und würde über alle relevanten Daten verfügen. Stattdessen müsste das Finanzamt derzeit als "Hilfsorgan der Cofag" agieren, damit diese an die benötigten Daten komme.

Mit der Kritik und der Beschwerde der Opposition konfrontiert, nahm ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel auf Nachfrage die Cofag auf einer Pressekonferenz in Schutz. Ohne diese hätten die Corona-Hilfen nicht "so schnell und unbürokratisch" abgewickelt werden können, zudem sei die Cofag transparent aufgestellt. Sie sei "ein richtiges und gutes Modell, um die Pandemie gemeinschaftlich zu bewältigen", sagte Blümel.

Hilfen für Städte und Gemeinden

Auch bei dieser Pressekonferenz ging es um Covid-Hilfen, allerdings um jene des Bundes für Städte und Gemeinden. Insgesamt hat die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro für diese zur Verfügung gestellt, eine Milliarde davon als Co-Finanzierung für Investitionen und eine als Darlehen. Für viele Städte und Gemeinden sei dies jedoch zu wenig, erklärte der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig, der in seiner Funktion als Städtebundpräsident auftrat.

Er forderte daher eine weitere Milliarde Euro an "echtem Geld", also Finanzspritzen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zudem sollten sich künftig auch Städte und Gemeinden über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur günstig finanzieren können, ergänzte Ludwig.

Bedeutung für lokale Wirtschaft

Er betonte ebenso wie Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl die Bedeutung von Investitionen von Städten und Gemeinden für die lokale Wirtschaft und den regionalen Arbeitsmarkt. Wegen geringerer Einnahmen verortet Riedl insgesamt einen Fehlbetrag von 1,2 Milliarden Euro in den Gemeindekassen für das Jahr 2020 verglichen mit der Budgetplanung, die noch Ende 2019 vor Ausbruch der Corona-Krise erfolgt sei. Dazu seien auch noch deutliche Mehrausgaben durch die Pandemie gekommen, etwa für Teststraßen oder Impfzentren.

Finanzminister Blümel ließ sich hinsichtlich der Forderung Ludwigs und Riedls nicht in die Karten blicken, signalisierte jedoch Gesprächsbereitschaft, wenn sich weitere Maßnahmen als notwendig herausstellen sollten. "Politik ist nie beendet, es braucht ständig Gespräche über politische Notwendigkeiten." Man werde gemeinsam Lösungen suchen, "der Gesprächsbedarf reißt nicht ab", sagte Blümel.

Mehr Hilfen für Gemeinden

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern, wurde mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 vom Bund eine Milliarde Euro für Investitionen bereitgestellt. Mit Ende Juni 2021 wurden laut Blümel 740 Millionen Euro an 1693 Gemeinden bzw. Gemeindeverbände auf Basis des Gesetzes ausbezahlt. Dieser Summe an Zuschüssen stehen unterstützte Investitionen in der Höhe von 2,8 Milliarden Euro gegenüber. Beim ausbezahlten Volumen ging der größte Teil mit annähernd 240 Millionen Euro an Wien, gefolgt von Niederösterreich (121,8 Mio. Euro) und Oberösterreich (121,7 Mio. Euro).

"Das Gemeindepaket eins hat wesentlich dazu beigetragen, dass Investitionen weiterlaufen konnten, die Städte haben vor allem in die Sanierung und den Ausbau von Sozialeinrichtungen, Schulen und Kultur investiert, aber auch innovative Mobilitätsprojekte können realisiert werden", erklärte Ludwig. Beim zweiten Gemeindepaket in Höhe von 1,5 Milliarden Euro handle es sich jedoch zu zwei Dritteln um rückzahlbare Darlehen. Kein Problem für große Städte wie Wien, sagte Ludwig, aber für etliche kleinere Gemeinden. (Alexander Hahn, 14.7.2021)