Wer eine versteckte Funktion in Spotify nutzt, macht sich beim Anbieter der "möglicherweise unzulässigen Downloads" verdächtig.

Foto: AFP/Chris Delmas

Streaming hat den Zugang zu Musik vereinfacht. Gegen eine Monatspauschale sichern sich Nutzer die Möglichkeit, Songs und Stücke aus einem riesigen Katalog jederzeit abzuspielen, zumindest wenn eine Internetverbindung vorhanden ist.

Beim Branchenpionier Spotify hat man allerdings etwas dagegen, dass Nutzer die Musik, die sie hören, mitschneiden. Diese Erfahrung haben jüngst Nutzer des Tools Audials gemacht, berichtet "Heise".

User wegen Schnellaufnahme gesperrt

Die Konten einiger Nutzer, die die Schnellaufnahmefunktion des Programms verwendet haben, wurden durch Spotify gesperrt. Das bestätigen auch die Entwickler von Audials. Betroffen sein sollen auch andere Tools mit ähnlichen Funktionen.

Audials kann sich für die Aufnahme auf Spotify eine Funktion des Desktopclients zunutze machen, die zwar existiert, von Usern selbst aber nicht einfach genutzt werden kann. Musikstücke lassen sich in bis zu 30-facher Geschwindigkeit abspielen, was die Möglichkeit eröffnet, zahlreiche Stücke in kurzer Zeit aufzunehmen und per Entzerrung wieder gut anhörbar zu machen.

"Möglicherweise unzulässige Downloads"

Von den Sperren betroffen sein sollen ausschließlich Nutzer, die sich über ihre Mitschnittsoftware genau diese Funktion zunutze gemacht haben, da Spotify darüber wohl überhaupt erst erkennen kann, dass sehr viele Songs in sehr kurzer Zeit abgespielt werden. Das wirft allerdings die Frage auf, warum es das versteckte Feature überhaupt gibt.

Die Sperre begründet Spotify in Mails gegenüber den Betroffenen mit "unzulässiger Nutzung des Dienstes" und "möglicherweise unzulässigen Downloads", soll aber bereit sein, sie wieder aufzuheben, sofern der User verspricht, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Die Aufnahme in normaler Abspielgeschwindigkeit soll gemäß dem Bericht weiterhin unerkannt möglich sein.

Privatkopie

In seinen Geschäftsbedingungen untersagt Spotify grundsätzlich das "Aufzeichnen" und "Rippen" der angebotenen Inhalte, es sei denn, lokale Gesetze würden dies "ausdrücklich" zulassen. In manchen Ländern könnte eine Sperre dafür also potenziell einen Verstoß darstellen. Zu klären wäre allerdings, ob dies auch anwendbar ist, wenn die Aufnahme unter Zuhilfenahme einer eigentlich versteckten Funktion erfolgt.

In Deutschland (§53 Urheberrechtsgesetz) und Österreich (§42 Urheberrechtsgesetz) ist es grundsätzlich zulässig, zumindest für den eigenen Gebrauch Kopien digitaler Inhalte aus legalen Quellen anzulegen. Das gilt nicht nur für gekaufte Downloads, sondern etwa auch für Songs im Radio oder Streaming. In Österreich wird die sogenannte Speichermedienabgabe auf Festplatten und andere Datenträger im Endkundenverkauf unter anderem damit begründet, dass sie einen finanziellen Ausgleich für durch Privatkopien verursachten Gewinnentgang sei. (red, 14.7.2021)