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"Rechtsstaatlichkeit, nicht Polexit", fordert diese Demonstrantin. Immer wieder wird vor Polens Verfassungsgericht gegen die Justizreform protestiert – hier bei einer Kundgebung im April.

Foto: AP / Czarek Sokolowski

Hochspannung zwischen Warschau und Brüssel: Der seit Jahren andauernde Streit zwischen der nationalkonservativen Führung Polens und der Europäischen Union rund um das polnische Justizsystem steuert auf einen neuen Höhepunkt zu. Am Donnerstag soll das Verfassungsgericht in Warschau ein Grundsatzurteil darüber fällen, ob europäisches Recht über der polnischen Verfassung stehen kann – oder eben nicht.

Es ist sozusagen eine Metaentscheidung. Eine Entscheidung also, die zur Grundlage vieler anderer werden könnte und genau deshalb für Nervosität sorgt. Immerhin ist das gemeinsame europäische Recht, über dessen Einhaltung der Europäische Gerichtshof (EuGH) wacht, eine der wichtigsten Säulen für das Funktionieren der EU. Wenn sie wankt, könnte die gesamte europäische Rechtsarchitektur ein ernstes Statik-Problem bekommen.

Disziplinarordnung verstößt gegen EU-Recht

Die Grundsatzdebatte wird auch von einem konkreten Fall begleitet: Es geht um die neue Disziplinarkammer an Polens Oberstem Gericht. Sie hat die Aufsicht über alle Richter, einschließlich jener am Obersten Gerichtshof. Sie kann deren Immunität aufheben, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen, und deren Gehälter kürzen. Nach Auffassung der EU-Kommission ist die Unabhängigkeit dieser Kammer fraglich und stellt ein Risiko für die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte dar.

Der EuGH bestätigte am Donnerstag diese Ansicht und urteilte, dass diese Form der Disziplinarordnung nicht vereinbar mit EU-Recht sei. Sie könne Unparteilichkeit und Unabhängigkeit nicht garantieren. Die Kammer sei "nicht unempfänglich" für Einflussnahmen durch das polnische Parlament und die Exekutive, erklärte das Gericht.

Polen kritisiert EuGH

In einer ersten Reaktion wies die nationalkonservative PiS-Regierung das Urteil schroff zurück. "Es handelt sich um ein politisches Urteil, das auf politische Bestellung der EU-Kommission gefällt wurde", sagte Justizminister Zbigniew Ziobro. Für Vize-Justizminister Sebastian Kaleta sei dies nicht die Kompetenz der EU, schrieb er auf Twitter. "Der EuGH stellt Rechtsvorschriften infrage, die bei Polens Eintritt in die EU galten". Das System der Richterernennung sei das gleiche wie in Spanien, in Deutschland würden sogar Politiker die Richter wählen.

Der Vizepräsident des Europaparlaments, Othmar Karas (ÖVP), erklärte indes in der "Zib"."Es ist eine erschreckende, dramatische Eskalation, die hier in Polen stattfindet."

Zuvor wurde die Kammer bereits per einstweilige Verfügung für rechtswidrig erklärt, was der EuGH am Mittwoch erneut bestätigte. Ebenfalls am Mittwoch entschied Polens Verfassungsgericht, dass solche einstweiligen Verfügungen unwirksam seien.

Politisierung der Justiz

Als bedeutender gilt aber die noch ausstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts in Warschau, ob europäisches Recht über der polnischen Verfassung stehen kann. Der aktuelle Vorstoß kommt direkt aus Polens Regierungszentrale. Premier Mateusz Morawiecki selbst war es, der in dieser Frage voriges Jahr das Verfassungsgericht seines Landes angerufen hatte. In Brüssel weiß man natürlich, welche Sprengkraft dieses Ansinnen birgt. EU-Justizkommissar Didier Reynders hat Warschau aufgefordert, die Anfrage zurückzuziehen, ist damit aber erwartungsgemäß abgeblitzt.

Dass Brüssel dem Verfassungsgericht eines EU-Mitglieds schon vorab mit so viel Misstrauen begegnet, liegt aber nicht nur an der besonders heiklen Materie. Vielmehr ist es Polens Justizsystem selbst, das von der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) seit Jahren radikal umgekrempelt wird und der EU entsprechende Sorgen bereitet.

Die Gewaltenteilung – so der Hauptvorwurf aus Brüssel, aber auch aus der Opposition im eigenen Land – sei gefährdet, die Justiz sei bereits über weite Strecken politisiert. Dass davon auch das Verfassungsgericht betroffen ist, also just jenes Gremium, das nun unter anderem darüber entscheiden soll, ob seine eigenen Urteile höher stehen als jene des EuGH in Luxemburg, macht die Sache in den Augen der Kritiker besonders gefährlich.

"Polexit"

Längst ist in diesem Zusammenhang auch von einem "Polexit" die Rede, also vom Austritt Polens aus der EU. Doch dieser steht nicht ernsthaft auf der Tagesordnung: Polen müsste dafür Artikel 50 des EU-Vertrags aktivieren und so, wie die Briten vor dem Brexit, den eigenen Abschied einleiten. Dass das im Interesse Polens liegt – eines Landes, das sich in einer geopolitisch exponierten Rolle sieht und häufig die Bedrohung durch den wachsenden Einfluss Russlands zum Thema macht –, darf bezweifelt werden.

Die Rede vom Polexit verweist jedoch darauf, dass auch jedwedes Ausscheren aus dem EU-Rechtssystem eine Situation schaffen würde, in der sich das Land gewissermaßen außerhalb der Gemeinschaft wiederfände. Die EU würde dann voraussichtlich mit einem Vertragsverletzungsverfahren reagieren.

Neuer Budgetmechanismus

Ein solches dürfte Warschau aber zunächst keine massiven Sorgen bereiten: Derlei Verfahren gehören beinahe zum täglichen Geschäft in der EU – auch im Zusammenhang mit der polnischen "Justizreform". Zudem wäre die Frage, inwieweit sich Polen an ein EuGH-Urteil gebunden fühlen würde, welches erklärt, dass Polen EuGH-Urteile nicht ignorieren darf, etwas für juristische Feinschmecker.

Auch die politischen Artikel-7-Verfahren gegen Polen und Ungarn haben bisher wenig gebracht. Wachsen dürfte allerdings der Druck zur Anwendung des neuen EU-Budgetmechanismus. Dieser ermöglicht die Streichung von EU-Mitteln, wenn durch mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle europäisches Steuergeld zu versickern droht. (Gerald Schubert, red, APA, 14.7.2021)