Sebastian Kurz hat im Rahmen seines USA-Trips in New York einigen US-Amerikanern die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Doppelstaatsbürgerschaften werden in Österreich sehr restriktiv gehandhabt, aber die Maßnahme beruht auf einem im Oktober 2020 einstimmig vom Nationalrat beschlossenen Gesetz, wonach nun auch die Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen können.

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Bundeskanzler Sebastian Kurz hat einer Holocaust-Überlebenden und fünf Nachkommen von NS-Opfern in New York die österreichische Staatsbürgerschaft überreicht.
Foto: AP/Mary Altaffer

Rund 11.500 Personen in aller Welt haben das bereits beantragt, die Wiener Landesregierung hat rund 5300 Staatsbürgerschaftsnachweise bereits ausgestellt, rund 3200 wurden von den österreichischen Vertretungsbehörden in der Welt rechtskräftig beschieden. Eine Geste, mit der die Republik etwas von dem Unrecht mildert ("Wieder gutmacht", kann man wohl nicht sagen), das auch nach 1945 gang und gäbe war. Die Gründerväter der Zweiten Republik wollten eigentlich keine (jüdischen) Rückkehrer, und die antisemitische Grundeinstellung so mancher sonst verdienstvollen Männer wie Karl Renner (SPÖ), Leopold Figl (ÖVP) und Adolf Schärf (SPÖ) ist historisch längst belegt.

Kurz sprach in New York ein paar angemessene Worte. Die Türkisen sind hier aktiv engagiert, das Außenministerium unter Alexander Schallenberg bemüht sich um möglichst wenig Bürokratismus. Hier hat Österreich einmal etwas Vernünftiges und Anständiges zusammengebracht. (Hans Rauscher, 15.7.2021)