Österreichische Makler sind meistens als Doppelmakler tätig: Als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter haben sie Informationspflichten auf beiden Seiten, im Gegenzug dürfen sie auch von beiden Seiten Provision verlangen. So sieht es das Maklergesetz vor, das im Wesentlichen aus dem Jahr 1996 stammt. Auf die Tätigkeit als Doppelmakler muss dabei gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten ausdrücklich hingewiesen werden.

Dieses System gerät nun aber ins Wanken. Heißumstritten ist es ohnehin seit vielen Jahren, weil es immer wieder Kritik an Maklern gibt (beziehungsweise an Leuten, die sich als solche nur ausgeben, denn auch das kommt vor), und weil vielen Wohnungssuchenden nicht ganz klar ist, wofür sie eigentlich zwei Bruttomonatsmieten zahlen.

Nur "Türöffner"? Genau so wollen Makler nicht gesehen werden.
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Ja, Makler werden oft "bloß als Türöffner" betrachtet. Nicht nur von Konsumentinnen und Konsumenten, sondern offenbar auch von Beamten und Politikerinnen. So erging es jüngst etwa dem Maklersprecher des WKÖ-Fachverbands der Immo-Treuhänder, Arno Wimmer. Auf dem WKÖ-Immo-Bundestag in St. Pölten berichtete er davon, dass er in den vergangenen Monaten diverse Gespräche im Wirtschaftsministerium zu führen hatte und dort zunächst "den Nachweis erbringen musste, dass wir wichtige Dienstleister sind".

Bei den Gesprächen im Ministerium ging es um die Einführung des Bestellerprinzips. Wer den Makler beauftragt, soll ihn auch zahlen, und zwar "bei Vermittlung von Mietwohnungen" – so steht es im türkis-grünen Koalitionspapier.

An einem Entwurf wird schon länger gearbeitet. Was drinstehen wird, ist noch unbekannt. Eine "reine Blaupause der deutschen Regelung" ist aber offenbar vom Tisch. Eine solche habe das Ministerium ursprünglich vorgehabt, berichtete Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI), auf dem Bundestag. Zur Erklärung: In Deutschland zahlt ein Mieter seit 2015 keine Provision, sobald der Makler "bloß Kenntnis von der Geschäftsgelegenheit hatte", ohne tatsächlich einen Auftrag vom Vermieter bekommen zu haben.

Hoffen auf Ausnahmeregelungen

Gegen eine solche besonders harte Auslegung setzen sich die österreichischen Makler seit Jahren zur Wehr. "2019 war es schon sehr knapp", erinnerte sich Holzapfel. Damals gab es vor der Nationalratswahl das "freie Spiel der Kräfte" im Parlament und einen Initiativantrag der SPÖ, nachdem die ÖVP Zustimmung zum Bestellerprinzip signalisiert hatte. "Das konnte damals aber Gott sei Dank noch verhindert werden." Denn der Antrag hätte die Einführung des Bestellerprinzips auch bei Kaufgeschäften im Sinn gehabt.

Grundsätzlich sollen Mieter für die Dienstleistung eines Maklers weiterhin etwas bezahlen dürfen, darauf hofft man in der Branche. Möglich wäre das mit definierten Ausnahmen vom Bestellerprinzip in Teilbereichen des Wohnungsmarkts. Also etwa: Bestellerprinzip im mietenregulierten Altbau, nicht aber im freien Segment. Dass dieser Vorschlag Gehör findet, hält aber selbst Holzapfel für wenig wahrscheinlich.

Und dann macht man eben immer wieder darauf aufmerksam, dass – wie in Deutschland – das Ende der Doppelmaklertätigkeit droht, wenn es von Mietern keine Provision mehr gibt. "Wenn ich kein Vertragsverhältnis mit dem Mieter habe, habe ich auch keine Verpflichtung ihm gegenüber, eine Leistung zu erbringen", sagte Holzapfel. Konsumentenschützern sei das offenbar nicht wichtig, "weil sie meinen, diese Leistung wird auch jetzt schon nicht erbracht". Doch in der Immo-Branche ist man da anderer Ansicht.

Eines steht fest: Der Markt wird sich ändern, auch für die Makler. In Deutschland gibt es heute sogar mehr Makler als vor der Einführung des Bestellerprinzips, dank der lukrativen Kaufgeschäfte. Die österreichischen Maklervertreter rechnen aber mit einem Mitarbeiterabbau. Eine der Fragen im Ministerium sei nämlich gewesen, wie viele Makler es in Österreich überhaupt gibt, berichtete Holzapfel (Antwort: rund 5000 mit Maklerberechtigung, 23.000 Beschäftigte insgesamt). Die Frage sei wichtig gewesen "für die Folgekostenabschätzung" des Gesetzesentwurfs. (Martin Putschögl, 17.07.202)