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Mildere Strafen könnten als Einladung zu Schwarzarbeit und Sozialdumping missverstanden werden.

Foto: dpa / Britta Pedersen

Wien – Die vor wenigen Wochen beschlossenen Lockerungen und Strafminderungen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz dürften einen weiteren Schub bringen. Fälle, in denen ausländische Unternehmen die Überprüfungstätigkeiten der dafür zuständigen Behörden in Österreich behindern oder Kontrollen gar vereiteln, sind bis zum Vorjahr deutlich gestiegen.

Wurden in den Jahren 2011 bis 2015 rund 170 Fälle von Vereitelung amtskundig und rechtskräftig bestraft, schnellte deren Zahl bis Ende 2020 auf 1716 in die Höhe. Das geht aus der Studie "Lohn- und Sozialdumping in Österreich" hervor, für die Daten der offiziellen Statistik des Kompetenzzentrums LSBD ausgewertet wurden, in dem die Kontrolltätigkeiten der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse, der Österreichischen Gesundheitskasse, und des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge im Bundesministerium für Finanzen zusammengefasst sind.

Einsicht verweigert

Im gleichen Zeitraum haben 1.392 inländische Arbeitgeber die Einsichtnahme in Unterlagen verweigert respektive wurden diese Unternehmen dafür rechtskräftig verurteilt. Ein derartiges Verhalten werde in nächster Zeit mit Sicherheit zunehmen, warnt die Arbeiterkammer (AK). Denn die höchstmögliche Strafdrohung etwa für die Nichtübermittlung von Lohnunterlagen wurde drastisch heruntergesetzt, seit der Novellierung des LSDB-Gesetzes sind es nur noch 40.000 Euro. "Das ist so, als könnte sich ein Einbrecher der ihm drohenden Gefängnisstrafe dadurch entziehen, dass er der Polizei die Durchsuchung der Wohnung verweigert, in der die Beute versteckt ist", warnt Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein.

Er fordert den Nationalrat auf, die Frist bis zum Inkrafttreten des neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes zu nutzen, um Verbesserungen vorzunehmen. In der aktuellen Fassung, die vom Bundesrat am Donnerstag blockiert wurde und deshalb mit Zeitverzögerung in Kraft tritt, würden die schwarzen Schafe belohnt, während die redlichen Unternehmen ihre Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichten und dadurch Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssen. Statt Gefängnis würde der Einbrecher mit einer bescheidenen Geldstrafe wegen Durchsuchungsvereitelung belohnt.

Unterentlohnung

Zu den mit Abstand am häufigsten festgestellten Vereitelungsdelikten gehört laut der von der Arbeiterkammer finanzierten und im April 2021 erstellten Lohn-und-Sozialdumping-Studie übrigens die Nichtbereithaltung von Unterlagen. Dafür wurden 3.335 ausländische Unternehmen belangt. Mit Unterentlohnung, also einer geringeren Bezahlung als im jeweiligen Kollektivvertrag vorgeschrieben, handelten sich 2.410 Firmen eine Verurteilung ein; davon waren 39 Prozent inländische Unternehmen und der große Rest ausländische Firmen.

Mit 38 Prozent aller rechtskräftigen Entscheidungen wegen Unterentlohnung führt das Baugewerbe das unrühmliche Ranking der Unterentlohnung an, gefolgt von der Gastronomie, auf die knapp zehn Prozent entfallen. Allerdings sind 30 Prozent der Entscheidungen nicht nach Wirtschaftszweigen zuordenbar. Insgesamt betroffen waren 6.816 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Entlohnung muss für eine Bestrafung neuerdings um mindestens 40 Prozent unter dem Mindestlohn liegen. Auch ein 30-prozentiger Lohnraub rechtfertige die Anwendung des höchsten Strafrahmens von 400.000 Euro, appelliert der AK-Direktor.

Dass Firmen, die maßgeblich zur Aufklärung beitragen, weniger hart bestraft werden, sieht AK-Direktor Klein als gerechtfertigt an, allerdings nur, "wenn sie den unterentlohnten Beschäftigten den vorenthaltenen Lohn nachzahlen". Das sei im neuen Gesetz aber nicht vorgesehen.

Kein Ministerium zuständig

Lohn- und Sozialdumping bekämpfen will man künftig auch mit dem Bauarbeiter-Ausweis. Doch für die in Entstehung befindliche Bau-ID-Card, die bei der Auftragsvergabe der dazugehörigen Programmier- und Entwicklungsprozesse nicht so recht in die Gänge kommt, ist in der Regierung niemand zuständig. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), dessen Ministerium den dazugehörigen Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat, sieht sich nur als Aufsichtsbehörde der für die Umsetzung der Bau-ID-Card zuständigen Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK).

Sozialpartnerprojekt

Mit der Konzeption der Bau-ID-Card habe das Arbeitsministerium nichts zu tun, das sei ein Projekt der Sozialpartner, verweist Kocher auf die in der BUAK vereinte Bauindustrie in der Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft Bau-Holz, teilte Kocher auf parlamentarische Anfrage der Neos mit.

Immerhin über die Kosten gibt das Arbeitsministerium Auskunft: Im Jahr 2020 kostete die mit Planung, Ausschreibung und Vergaben betraute BUAK-Tochter Bau-ID-GmbH mit ihrem Geschäftsführer 760.000 Euro. Die Anschubfinanzierung erfolge über Darlehen der BUAK, die in sieben bis zwölf Jahren getilgt werden sollen, schreibt Kocher. Allerdings war die erste Ausschreibung ein Flop, mangels Lieferanten musste wiederholt werden.

Ohne Digitalisierungsministerium

Nicht involviert in dieses wichtige Digitalisierungsprojekt ist die für Digitalisierung zuständige Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP). Man habe damit nichts zu tun, teilt sie laut Anfragebeantwortung mit.

Finanzminister Gernot Blümel, ebenfalls ÖVP, zu dem Kontrollstelle und Finanzpolizei ressortieren, die sieht sich auch nicht involviert. Vertretern der Finanzpolizei sei das Konzept Bau-ID-Card überhaupt erst am Ende Planungsphase präsentiert worden.

Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker versteht die Vorgangsweise nicht: "Was jetzt der Sinn des Gesetzes und dieses Ausweises ist, bleibt ebenso im Unklaren wie die Kontrolle. Die ID-Karte ist freiwillig und niemand erfährt, ob es je verwendet und ein Erfolg wird." (Luise Ungerboeck, 21.7.2021)