Kein Arzt soll gezwungen werden, Sterbehilfe durchzuführen, darauf pocht Verfassungsministerin Karoline Edtstadler von der ÖVP.

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Wien – Nach Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka rückt nun Kanzleramtsministerin Karoline Edstadler (beide ÖVP) aus, um Druck in Sachen Sterbehilfe zu machen: Sie pocht darauf, dass auch nach dem VfGH-Spruch zur Sterbehilfe enge Grenzen gesetzt werden. Unter anderem spricht sie sich im APA-Interview für ein Verbot der Kommerzialisierung des assistierten Suizids aus: "Ich will nicht, dass mit dem Tod geworben wird, ich will auch nicht, dass mit dem Tod ein Geschäft gemacht wird." Vom Justizministerium vermisst Edtstadler einen Gesetzesentwurf.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte vergangenen Dezember die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord gekippt und eine Reparaturfrist bis Ende dieses Jahres gesetzt. Edtstadler betont, dass es nun auch im Sinne des VfGH eine einfachgesetzliche Regel brauche, die diese Aufhebung in dem Sinn einschränkt, dass der ernsthafte Wille zu sterben festgehalten und kontrolliert wird, damit "die Tür nicht ganz offen ist". Der Ball liege dabei beim Justizressort. Sie sei jederzeit verhandlungsbereit, habe aber noch keinen Entwurf auf dem Tisch liegen.

Edtstadler für mehr Alternativen

Was die Position der ÖVP angeht, führt Edtstadler etwa an, dass kein Arzt gezwungen werden darf, die Sterbehilfe durchzuführen. Weiters muss der ernste Wille für den Selbstmord abgesichert und dokumentiert werden. Einbezogen werde könnten dabei neben Fachärzten auch Psychologen und Notare, regt die Kanzleramtsministerin an.

Ausgebaut werden muss nach Meinung Edtstadlers das Alternativangebot, also etwa die Hospiz- und Palliativersorgung. Es brauche eine Ausbreitung dieser Systeme. Denn auch wenn zu respektieren sei, dass Menschen freiwillig aus dem Leben scheiden wollen, gebe es viele Möglichkeiten, auch Schwerstkranken am Lebensende noch eine Aussicht zu geben und Lebensfreude zu ermöglichen: "Ich will nicht, dass die Würde des Lebens von Menschen, die pflegebedürftig sind, selbst infrage gestellt wird." (APA, red, 21.7.2021)