Mehr Ehrgeiz wäre angebracht, sagt die ehemalige Justizministerin und EuGH-Richterin Maria Berger im Gastkommentar.

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"Hier ist die EU": Pro-EU-Protest am Donnerstag in Warschau.
Foto: AP / Czarek Sokolowski

Die österreichische Bundesregierung stellt sich gerne selbst Zeugnisse aus und erklärt sich zur Musterschülerin. Werden die Zeugnisse aber von unabhängigen Bewertern ausgestellt, verblasst das Bild des Klassenbesten schnell. So jetzt wieder passiert mit dem Bericht der EU-Kommission zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU und ihren Mitgliedsstaaten.

Die Klassenschlechtesten sind schnell ausgemacht: Ungarn und Polen. Die Missstände sind bekannt, ihre neuerliche Zusammenfassung dient vor allem dazu, die erstmalige Anwendung der neuen "Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union" vorzubereiten und diesen Ländern zustehende Förderungen nicht oder nicht zur Gänze auszuzahlen.

Als besonders besorgniserregend muss bei Polen gesehen werden, dass das regierungstreu zusammengesetzte Verfassungsgericht den Vorrang des Unionsrechts und Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht mehr anerkennen will. Leider hat zu dieser Frage das deutsche Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 5. Mai 2020 Schützenhilfe geleistet.

"In letzter Konsequenz kann Orbáns Haltung nur zum Austritt führen"

Ungarn verfolgte bisher eine andere Taktik und hatte zumindest in einzelnen Aspekten den Urteilen des EuGH Rechnung getragen und damit Geldbußen abgewendet. Wenn nun der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán aber glaubt, dass ein durch Volksabstimmung bestätigtes Gesetz gegen Minderheiten den möglichen Widerspruch zum geltenden EU-Recht wettmachen kann, dann stellt er damit ebenfalls den Vorrang des Unionsrechts infrage. In letzter Konsequenz kann eine solche Haltung nur zum Austritt aus der Union führen.

Parteiliche Angriffe

Mit großem Abstand zu den Klassenschlechtesten, aber auch mit Abstand zu den Klassenbesten kommt Österreich zu liegen. Lediglich beim "Vertrauen in die Justiz" sticht Österreich hervor. Dies ist nach all den Angriffen einzelner türkiser Politiker auf die Justiz sehr erfreulich und lässt darauf schließen, dass die österreichische Bevölkerung die Parteilichkeit dieser Angriffe durchschaut hat. Dass das aber auf längere Sicht nicht so bleiben muss, macht die Kommission dadurch deutlich, dass sie die Schaffung einer unabhängigen und (!) europäischen Standards genügenden Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften einfordert. Sie kritisiert auch die von Politikern gegen einzelne Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgebrachten "negativen Narrative" und die überbordenden Berichtspflichten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Kritisch erwähnt werden für die allgemeinen Verwaltungsgerichte die Einstellungskriterien und die Regelungen für die Ernennung auf Leitungsfunktionen. Für das Bundesfinanzgericht wird eine auffällig unterdurchschnittliche Personalausstattung festgestellt. Die Verantwortung dafür liegt beim Bundesminister für Finanzen, und es stellt sich die Frage, warum dieser kein gut funktionierendes Gericht im Bereich des Steuerrechts haben will.

Im Kapitel zur Korruptionsbekämpfung stützt sich die Kommission auf den Korruptionswahrnehmungsindex 2020, wie er von Transparency International erstellt wurde. Zu den EU-Ländern mit der geringsten, wahrgenommenen Korruption gehören Dänemark, Finnland, Schweden, Niederlande, Deutschland und Luxemburg. Österreich liegt dahinter, aber noch im guten Mittelfeld und ist über die letzten Jahre relativ stabil geblieben. Die Kommission begrüßt die höhere Anzahl von Strafverfahren in diesem Bereich und die Whistleblower-Hotline der WKStA. Bemängelt wird aber die geplante Abschaffung von Hausdurchsuchungen bei Behörden. Im Bereich der Politik kritisiert die Kommission das wenig aussagekräftige Lobbyregister, die laxen und folgenlosen Transparenzregelungen für Abgeordnete und die mangelnden Kompetenzen des Rechnungshofes bei der Kontrolle der für politische Parteien geltenden, finanziellen Regelungen. Letzteres haben aber nicht nur die Regierungsparteien zu verantworten. Apropos Rechnungshof: Bei vielen eingemahnten Reformen beruft sich die EU-Kommission auf den österreichischen Rechnungshof. Also, weshalb nicht gleich dessen Empfehlungen umsetzen?

Tätliche Übergriffe

Erfreulicherweise enthält auch der diesjährige Rechtsstaatsbericht der Kommission ein ausführliches Kapitel zu Medienpluralismus und Medienfreiheit in der Union. Der Befund ist allerdings nicht erfreulich: Für vierzehn Mitgliedsstaaten werden tätliche Angriffe oder andere Übergriffe auf Journalisten verzeichnet, und dies noch vor Veröffentlichung der Pegasus-Daten. Ausdrücklich erwähnt der Bericht die Verbreitung von Strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP), mit denen Journalisten, Medienunternehmen und andere Meinungsbildner eingeschüchtert werden sollen, besonders erfolgreich offensichtlich in Kroatien und Polen. Für Österreich liegt die Hauptsorge bei der hohen Summe staatlicher Inserate und der Transparenz und Fairness der Verteilung auf die Medien. Es werde dem Medienpluralismus zu wenig Rechnung getragen, und es bestehe ein Risiko der politischen Einflussnahme.

Man könnte die Bundesregierung damit trösten, dass Musterschüler in der Klassengemeinschaft meistens nicht sehr beliebt sind. Wenn es aber um die Rechtsstaatlichkeit geht, wäre etwas mehr Ehrgeiz schon angebracht. Nachhilfe kann durch Unterstützung des Rechtsstaats- und Antikorruptionsvolksbegehrens erteilt werden. (Maria Berger, 25.7.2021)