Sebastian Kurz im U-Auschuss.

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Wenn Bundeskanzler Sebastian Kurz Extrawürste haben will, kann er sie haben. Dass er nicht von einem der ermittelnden Staatsanwälte einvernommen wird, sondern von einem bis dato unbeteiligten Untersuchungsrichter, ist jedenfalls rechtlich gedeckt. Diese spezielle Behandlung kann man kritisieren, wie die Opposition das tut, das ist ihr Recht und auch ihre Pflicht, man kann diese Weisung allerdings auch als das sehen, was sie ist: Hier wurde eine Rechtsfrage entschieden. Der Entscheidungsablauf im Justizministerium ist jedenfalls nachvollziehbar. Es gibt diese Ausnahmeregelung, nun wird sie angewendet, davon geht der Rechtsstaat nicht unter.

Was allerdings nicht in Ordnung ist, ist die Art und Weise, wie die ÖVP nun damit umgeht und das zu instrumentalisieren versucht: Die mangelnde Objektivität der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sei nun amtlich, stellt etwa Andreas Hanger, ÖVP-Fraktionsführer im parlamentarischen U-Ausschuss, fest. Das ist in der Verdrehung der Tatsachen nahezu dümmlich und politisch jedenfalls bösartig. Hier wird die Arbeit der Justiz bewusst und vorsätzlich desavouiert.

Die Richtung hat Kurz selbst vorgegeben, als er die Staatsanwälte mit pädophilen Priestern verglich: Auch der Kirche habe Kritik in Missbrauchsfällen gutgetan. Ob Kurz über diesen unangebrachten Vergleich lange nachgedacht hat oder ob ihm diese Geschmacklosigkeit spontan entwichen ist: Diese Boshaftigkeit sagt viel über den Kanzler aus. Er sollte sich überlegen, ob ein souveräner Umgang mit der Justiz, auch wenn sie gegen ihn und andere Politiker ermittelt, nicht ein besseres Bild von ihm zeichnen würde und was der Würde des Amtes, das er innehat, angemessen erschiene. Denn es kann auch nicht das Ziel von Kurz sein, diese Würde so zu beschädigen, dass man sich schwertut, den Amtsinhaber noch ernst zu nehmen. (Michael Völker, 27.7.2021)