Neben den Prozessen am Arbeits- und Sozialgericht in der Causa Fellner geht Raphaela Scharf mit Anwalt Michael Rami medienrechtlich gegen die Berichterstattung über die Prozesse vor.

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Aus eins mach zwei: Nachdem Ex-oe24.tv-Moderatorin Raphaela Scharf Anfang Juli mit ihrem Gegendarstellungsbegehren gegen die Tageszeitung "Österreich" vorerst erfolgreich war, muss nun auch "Oe24" eine Gegendarstellung wegen der Berichterstattung in der Causa Fellner veröffentlichen. Dies geht aus einer gerichtlichen Anordnung des Straflandesgerichts Wien vom Montag hervor. Weil "Oe24" keine Einwendungen erhob, muss die Gegendarstellung binnen fünf Werktagen veröffentlicht werden, Scharf wird eine Geldbuße in der Höhe von 500 Euro zugesprochen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, allerdings hätte eine Beschwerde keine aufschiebende Wirkung.

Es ist die zweite Gegendarstellung in der Causa, die auf Antrag von Scharfs Anwalt, Michael Rami, veröffentlicht wird. Auch in diesem Fall geht es um die Berichterstattung über zwei Verfahren, die derzeit am Wiener Arbeits- und Sozialgericht laufen. In einem klagt Scharf ihren Ex-Arbeitgeber wegen ihrer Entlassung, im anderen wird sie selbst von Medienmacher und Mastermind hinter der Mediengruppe Österreich, Wolfgang Fellner, geklagt. Er klagt auf Unterlassung der Vorwürfe, Scharf bei einem Fotoshooting begrapscht zu haben. Fellner bestreitet die Vorwürfe und sieht darin eine "Rache-Aktion".

Was muss veröffentlicht werden?

"Oe24" veröffentlichte Anfang Mai einen Artikel mit dem Titel "Zwei Opfer – und ein 'liebevoller' Geburtstagsbrief", in dem die laufenden Verfahren für Fellner positiv dargestellt werden. Nun muss – fast ident mit der Gegendarstellung in "Österreich" – berichtigt werden, dass Scharf sich sehr wohl gegen Fellner persönlich wehrt, nämlich vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Ebenfalls muss berichtigt werden, dass Fellner eine von Scharf geforderte Gehaltserhöhung nicht wie im Artikel behauptet ablehnte, sondern ihr diese vielmehr in Aussicht stellte und sich Scharf nie bei nicht näher definierten Rechtsberatern erkundigt hat, wie eine "Kündigung wegen sexueller Belästigung" zu argumentieren sei. Vielmehr nahm Scharf mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft Kontakt auf, weil sie sich von Fellner durch Nachrichten, Umarmungen und Kussversuche belästigt fühlte.

Der letzte Punkt der Gegendarstellung betrifft das Narrativ Fellners, die Vorwürfe seien Teil einer Kampagne seiner Konkurrenz, im Besonderen des "Krone"-Anwalts Rami. So wurde in einem der Artikel behauptet, Rami habe mit der Zeugin Katia Wagner eine weitere Frau "hervorgezaubert", die Fellner sexuelle Belästigung vorwirft. Tatsächlich wurde Wagner aber bereits von Scharfs früherem Anwalt als Zeugin genannt. (lalo, 27.7.2021)