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Bei Cum-Ex-Geschäften schieben Investoren zum Zeitpunkt rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her.

Foto: REUTERS/Thilo Schmuelgen

Karlsruhe – Die Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Banken und Investoren den Staat um Milliardenbeträge betrogen haben, sind strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch erstmals in einem Grundsatzurteil bestätigt. Damit wurden zwei britische Aktienhändler rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Aber auch die beteiligte Hamburger Privatbank Warburg muss 176 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. (Az. 1 StR 519/20)

Richtungsweisendes Urteil

Das höchstrichterliche Urteil ist richtungsweisend, denn immer noch beschäftigen zahlreiche Cum-Ex-Fälle die Justiz, insgesamt geht es um Milliardensummen. Verteidiger hatten argumentiert, die Geschäfte seien wegen einer Gesetzeslücke nicht strafbar gewesen. Das bewertete der BGH aber als falsch.

Die Angeklagten hätten vorsätzlich gehandelt und die Geschäfte nur betrieben, um die Finanzämter zu Steuererstattungen zu veranlassen. Es habe sich um vorsätzliche Steuerhinterziehung gehandelt. Das Argument, es habe sich um eine Gesetzeslücke gehandelt, wies der Senat zurück. "Eine Lücke gab es hier nicht", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum. Die Taten, die zwischen 2007 und 2011 von den Angeklagten verübt wurden, seien auch nicht verjährt.

Was ist Cum-Ex?

Bei Cum-Ex-Geschäften schieben Investoren zum Zeitpunkt rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Tag nach der Ausschüttung der Dividende fällt für den Besitzer der Aktien eine Kapitalertragsteuer (KESt) an. Diese kann jedoch nachher vom Steuerzahler wieder zurückgefordert werden.

Das mehrmalige Verschieben der Aktien erschwert es jedoch den Behörden, den eigentlichen Aktienbesitzer zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung genau zu bestimmen. Dadurch wird es den an dem Steuertrick Beteiligten ermöglicht, die nur einmal gezahlte Steuer mehrmals vom Staat zurückzufordern. So werden der Staat und in der Folge auch die Bürger um Steuergelder betrogen, die sonst für Infrastruktur oder Bildungs- und Sozialmaßnahmen aufgewendet hätten werden können.

Brite muss 14 Millionen Euro zahlen

Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 in einem Pilotverfahren die zwei britischen Aktienhändler Markus S. und Nicholas D. zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Tatsache, dass sie im Prozess ausgesagt und wesentlich zur Aufklärung beigetragen hatten, wertete das Gericht dabei als strafmildernd. Das Landgericht verfügte auch die Einziehung der Gewinne aus den illegalen Geschäften. Neben der Warburg-Bank wurde auch der Angeklagte S. zur Zahlung von 14 Millionen Euro verurteilt.

Dagegen hatten sowohl die Angeklagten als auch die Warburg-Bank Revision eingelegt, die am Mittwoch aber im Wesentlichen erfolglos blieb. (APA, red, 28.7.2021)