Foto: Thomas Trutschel/photothek.de via www.imago-images.de

Die Löschung sogenannter Hassreden durch Facebook ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf Grundlage der aktuellen Geschäftsbedingungen nicht rechtens. Die Regeln zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen seien "unwirksam", urteilte der III. Zivilsenat am Donnerstag (AZ: III ZR 179/20 und III ZR 192/20). Die Geschäftsbedingungen berücksichtigten nicht, dass Nutzer zumindest nachträglich über die Entfernung eines Beitrags in Kenntnis gesetzt und über die beabsichtigte Sperrung eines Kontos vorab informiert werden müssten und ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, sich zu äußern. Seit April 2018 verbietet das soziale Netzwerk sogenannte Hassreden, löscht sie und verhängt auch Kontosperren bei entsprechenden Kommentaren.

Im konkreten Fall klagten zwei Nutzer gegen Facebook, deren als rassistisch eingestufte Kommentare gegen Migranten gelöscht worden waren. Zusätzlich wurden ihre Konten für drei beziehungsweise dreißig Tage gesperrt. Die beiden Kontoinhaber sehen durch das Vorgehen von Facebook ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Nun muss das weltgrößte Internetnetzwerk die Beiträge wiederherstellen und hat eine Sperrung der Nutzerkonten und Löschung der Beiträge bei deren erneuter Einstellung zu unterlassen.

In der mündlichen Verhandlung vor einer Woche hatte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, die Löschung noch für voraussichtlich rechtmäßig erklärt. "Nach vorläufiger Auffassung des Senats hat Facebook das Recht auf Löschung auch dann, wenn keine Straftat vorliegt", sagte er damals. (Reuters, 29.7.2021)