Corona und die Wirtschaftshilfen haben die öffentlichen Haushalte fest im Griff.

Foto: Imago Images

Wien – Der Juli ist fast vorbei, aber die von der Corona-Krise gebeutelten Unternehmen wissen noch immer nicht, wie hoch die zu erwartende Unterstützung aus dem Bouquet an Staatshilfen ausfallen wird. Wohl hat das Finanzministerium am Mittwochabend die von Betriebsinhabern und Steuerberatern ersehnte Richtlinie für den geänderten Ausfallbonus II veröffentlicht. Aber nicht alle darin angeführten Regeln und Bedingungen sind für Laien verständlich – auch nicht auf den zweiten Blick, denn der dazugehörige Beipackzettel war (noch) nicht verfügbar.

So sind von der Inanspruchnahme des in Ausfallbonus II umbenannten Hilfsinstruments jene Unternehmen ausgeschlossen, die "trotz zumutbarer Kurzarbeitsinanspruchnahme-Möglichkeit und bei Beibehaltung ihres grundsätzlichen Geschäftsmodells ihren Personalstand mit dem Ziel wesentlich verringert haben, die Umsätze beziehungsweise Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum zu reduzieren und so die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ausfallbonus II gemäß Punkt 3.1.3. zu erfüllen beziehungsweise den für einen zu gewährenden Ausfallbonus II als Bemessungsgrundlage heranzuziehenden Umsatzausfall des Betrachtungszeitraums zu erhöhen".

Gegen unnötige Kündigungen

Heißt auf gut Deutsch: Wer Personal kündigt, anstatt Kurzarbeitsbeihilfe zu beantragen, und den Umsatz gezielt drückt, um in den Genuss von Ausfallbonuszahlungen zu kommen, und so den zu erwartenden Zuschuss künstlich in die Höhe treibt, ist von der Gewährung des Ausfallbonus ausgeschlossen. Wie dies ermittelt und der zeitliche Zusammenhang zu einer Kündigung aufgespürt wird, bleibt spannend. Geprüft wird im Nachhinein.

Unzulässig ist darüber hinaus die Auszahlung von üppigen Erfolgsprämien an Vorstände, Geschäftsführer und "wesentliche Erfüllungsgehilfen des Antragstellers". Ihnen sollen bis Ende Dezember 2021 "keine unangemessenen Entgelte, Entgeltbestandteile oder sonstige Zuwendungen gezahlt werden, konkret weniger als die Hälfte des für 2019 gewährten Bonus.

Womit Betriebe rechnen können

"Unternehmen wissen Anfang August nicht, mit wie viel Hilfe sie rechnen dürfen", echauffiert man sich bei den Neos über die spät veröffentlichten Richtlinien und Erläuterungen. Unternehmen könnten den Ausfallbonus ohnehin erst ab dem 16. des Folgemonats beantragen, das ist erstmals im August, hält man im Ministerium dagegen.

Die restlichen Änderungen der seit 1. Juli geltenden Bestimmungen sind im Wesentlichen bekannt und sollen Fördermissbrauch hintanhalten: Der Ausfallbonus II wird vorerst bis Ende September gewährt und nur noch an Unternehmen, die 50 Prozent Umsatzausfall im Vergleich zur Zeit vor der Krise nachweisen können. Bis Ende Juni lag die Schwelle bei 40 Prozent Umsatzausfall. Je nach Branche werden zehn bis 40 Prozent des Rohertrags ersetzt. Pro Monat werden maximal 80.000 Euro ausgezahlt, wobei die Jahressumme mit 1,8 Millionen Euro gedeckelt ist. Und: Die Summe aus Kurzarbeitsbeihilfe und Ausfallbonus darf den Umsatz des Vergleichszeitraums nicht übersteigen – um Überförderung zu verhindern, betont man im Finanzministerium.

Öffentliche Betriebe bevorzugt?

Bei der Förderung von Unternehmen im öffentlichen Eigentum, etwa von Gebietskörperschaften, denkt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hingegen nicht daran, die Zügel anzuziehen. Wohl bleiben mittelbar oder unmittelbar von Gebietskörperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts kontrollierte Betriebe vom "Fixkostenzuschuss-800.000" oder von Verlustersatz ausgeschlossen.

Der Umsatzersatz steht ihnen dennoch offen. Weil der Deckungsbeitrag durch den öffentlichen Eigentümer "in der Regel nicht einen solchen Umfang erreiche, dass mit diesem ein (nahezu) vollständiger Umsatzausfall ausgeglichen werden könnte", teilte Blümel auf Anfrage der Neos mit. Die reagierten darauf allergisch, damit seien auch Parteibetriebe wie das ÖVP-eigene Hotel Springer-Schlössl trotz hoher Parteienförderung in Österreich begünstigt.

"Kein Interesse"

Was Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker erwartungsgemäß empört: "Das Finanzministerium ist anscheinend gar nicht daran interessiert, zu wissen, welche Unternehmen im Staatseigentum Geld bekommen haben. In der Anfragebeantwortung räumte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ein, keine Aufzeichnungen darüber zu führen, welche öffentlich kontrollierten Unternehmen wie viel an Corona-Hilfen beanspruchen.

Dem "Einstieg in den Ausstieg" dienen angesichts der anziehenden Konjunktur auch neue Sätze für Verlustersatz (ab 50 Prozent weniger Umsatz statt 30) und Härtefallfonds. (Luise Ungerboeck 30.7.2021)