Mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde war der Mann nicht erfolgreich.

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Wels – Der Schuldspruch gegen einen 57-jährigen Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht hat, ist rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes zurückgewiesen. Nun muss das Oberlandesgericht Linz über die Berufungen von Verteidigung und Anklage zur Strafe entscheiden.

Zu 13 Jahren Haft verurteilt

Der Mediziner war Mitte des Vorjahres zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Zudem wurde ein Haus des Arztes, wo Missbrauchshandlungen stattgefunden haben, konfisziert. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf er nicht mehr arbeiten.

Ein großer Teil der Taten fand in der Ordination statt. Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert waren, oder um die Anleitung zur Masturbation. Rund 30 Fälle spielten sich aber auch außerhalb der Ordination ab. Bei mehr als einem Drittel der 109 Opfer handelte es sich um unter 14-Jährige.

Mehrere Tatbestände

Der 57-Jährige ist wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen worden. (APA, 30.7.2021)