Im Bild: der neue österreichische Personalausweis.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Aufgrund einer EU-Richtlinie werden Personalausweise erneuert – auch in Österreich. Vor allem geht es darum, sie fälschungssicherer zu machen. In Deutschland müssen Bürgerinnen und Bürger zudem einen Scan ihres linken und rechten Fingerabdrucks abgeben. Gemeinsam mit dem Gesicht entstehen so mehrere biometrische Daten, die in dem Chip des Ausweises gespeichert werden. Zuvor war die Abgabe freiwillig, nun ist sie verpflichtend – ähnlich wie schon beim deutschen Reisepass.

"Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht", schreibt das deutsche Innenministerium dazu in einer Pressemitteilung. Wie schon beim Reisepass können nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis auslesen, sofern es Zweifel an der Identität anhand des Fotos allein gibt. "Andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis."

Kritik bei Datenschützern

Bei Datenschützern sorgt das für Kritik, wie "Heise" berichtet: So würde aus Sicht des Netzwerks Datenschutzexpertise eine derartige Pflicht gegen EU-Recht und das deutsche Verfassungsrecht verstoßen. Vorgaben wie die Datenminimierung, also die Speicherung so weniger Informationen wie notwendig, würden so nicht eingehalten. Die Vorgaben würden eine generelle Abruf- und Speicherbefugnis bedeuten, sodass die Fingerabdrücke etwa auch für Fahndungsabgleiche genutzt werden könnten. Dabei sei eine derartige Überprüfung lediglich bei Grenzkontrollen rechtskonform, wenn überhaupt, in der Praxis könne aber jederzeit ein Zugriff erfolgen.

Auch hierzulande gibt es nun neue Personalausweise. Diese haben viele Features wie QR-Code, Kippbild, Durchsichtfenster, sie sind deutlich fälschungssicherer als die bisherigen, und es gibt eine eigene App. Ein Sicherheits-Update sei deswegen wichtig, weil gefälschte Dokumente einer der drei Hauptmotoren der organisierten Kriminalität seien, sagte der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Innenministerium, Franz Ruf, dazu zuletzt in einer Pressekonferenz.

App zur Dokumentenprüfung

Neben dem modernen Dokument wurde auch eine App zur Dokumentenprüfung entwickelt, die "Check AT"-App. Die für iOS und Android verfügbare Smartphone-App leitet durch die Prüfung der digitalen und analogen Sicherheitsmerkmale des neuen Personalausweises und unterstützt so bei der Einschätzung, ob ein echtes Dokument vorliegt.

Der neue Ausweis kann ab 2. August 2021 bei den Passbehörden und ermächtigten Gemeinden beantragt werden. Die Gebühr für die Ausstellung bleibt mit etwas über 60 Euro gleich, und auch die alten Dokumente bleiben gültig. (red, APA, 2.8.2021)