ÖVP-Politiker Andreas Hanger in seinem Element: Jetzt klagt ihn die "Tagespresse".

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Wien – Ein Satiriker, der sich als Politiker ausgebe, das geht der "Tagespresse" zu weit: Das Satireportal klagt den ÖVP-Politiker Andreas Hanger vor dem Handelsgericht Wien. Der Grund? Hanger werde für das Satireportal zur immer härteren Konkurrenz und führe das Publikum in die Irre, indem er sich als Politiker geriere. Damit täusche er einerseits das Publikum, andererseits grabe er der "Tagespresse" das Wasser ab. "Wer braucht noch Satiriker, wenn es einen Politiker wie den Beklagten gibt, der ganz zweifellos hervorragende Satire betreibt?", heißt es in der Klagsschrift, die von der Wiener Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner eingebracht wurde und die dem STANDARD vorliegt. Das Handelsgericht Wien bestätigt den Eingang der Klage.

Geld aus Regierungswerbung

"Tagespresse"-Gründer Fritz Jergitsch erklärt die Beweggründe für die Klage so: "Wir haben in den letzten Monaten 712,58 Euro an Inseraten von Regierungsstellen über ein Werbenetzwerk erhalten – das meiste vom Bundeskanzleramt, aber auch Finanzamt etc. Da wir diese Praxis immer kritisiert haben, wollen wir das Geld nicht behalten, sondern haben uns entschlossen, es an den rechtmäßigen Besitzer, den Steuerzahler, zurückzugeben." Bei der Frage nach dem Wie sei die Möglichkeit einer Klage aufgetaucht, erläutert Jergitsch dem STANDARD: "Wir haben festgestellt, dass die Gerichtskosten für eine Klage am Handelsgericht – bei einem Streitwert von bis zu 35.000 Euro – genau 792 Euro betragen. Daher haben wir einen Anwalt mit der Erstellung einer wettbewerbsrechtlichen Klage gegen Andreas Hanger beauftragt. Diese haben wir nun beim Wiener Handelsgericht eingebracht."

Klarstellen, dass er Satiriker ist

Konkret gehe es um einen "Wettbewerbsvorteil", den Hanger habe. "Wenn ein Marktteilnehmer das Publikum über Merkmale von zentraler Bedeutung irreführt, so ist dies jedenfalls wettbewerbsrechtlich relevant", heißt es in der Klage. Die klagende Partei wolle dem Beklagten nicht generell verbieten lassen, sich öffentlich zu äußern. "Das Unterlassungsbegehren zielt daher darauf ab, den Beklagten dazu zu verhalten, sich nur unter einer bestimmten Bedingung öffentlich zu äußern – dass er nämlich, um die Irreführungseignung seines Auftretens hintanzuhalten, jeweils klarstellt, dass seine Äußerungen Satire sind und er selbst Satiriker ist. Damit würde der Wettbewerbsvorteil, den sich der Beklagte auf unlautere Weise verschafft, beseitigt, und im Wettbewerb der Streitteile wäre wieder Gleichheit hergestellt."

Geklagt wird auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bei einem Gesamtstreitwert von 35.000 Euro. "Wir fordern Hanger daher auf, sich fortan durch einen 3 x 4 cm großen Anstecker gut sichtbar als 'Satiriker' zu bezeichnen und durch Schaltungen auf STANDARD, 'Krone' und ORF 2 die Bevölkerung aufzuklären", so Jergitsch, der die "Tagespresse" im Jahr 2013 gegründet hat.

Futter für die Klage

In der Klage werden einige Presseaussendungen angeführt, die der ÖVP-Politiker und türkise Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss in den vergangenen Monaten via APA-OTS verbreitet hat. Dazu heißt es: "Bei den genannten Beispielen handelt es sich nach Ansicht der klagenden Partei um Publikationen im satirischen Sinne, das heißt, sie sind dazu geeignet, durch Zuspitzung, Ironie oder Übertreibung eine Persiflage der Realität herzustellen. Zeitgleich imitieren sie durch ihre Publikation im OTS-Dienst ernstgemeinte Pressemeldungen, täuschen also über ihren wahren Charakter." Weiters verweist die "Tagespresse" auf einige Tweets, die Hangers Aussagen mit Satire in Verbindung bringen.

Kritik an der Inseratenpolitik

Die 712,58 Euro aus Regierungswerbung sind über das Werbenetzwerk Austria.com/plus bei der "Tagespresse" gelandet. Jergitsch: "Wir lehnen das Geld ab, da wir selbst die Inseratenpolitik immer kritisiert haben. Die Regierung schaltete allein im ersten Quartal 2021 Werbung für 13,8 Millionen Euro – den Großteil davon in Boulevardmedien. Wir sehen die massive Steigerung öffentlicher Inserate als Versuch der Regierung, Medien in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zu locken. Unter Kurz gibt die Regierung so viel Geld wie nie zuvor für Inserate aus. Um dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, geben wir das Geld auf diesem Wege zurück."

"Wir rechnen mit einem Sieg auf ganzer Linie", sagt Jergitsch. "Entweder wir bekommen im Gerichtssaal recht. Oder die Klage wird abgewiesen, und das Steuergeld – sowie 79,42 Euro, die auf uns gehen – wandert zurück in den öffentlichen Besitz."

Update um 15.10 Uhr: Stellungnahme Hanger

Angesprochen auf die Klage, sagt Andreas Hanger zum STANDARD: "Ich halte diese Klage für einen witzigen Satirebeitrag. Mehr ist dazu nicht zu sagen." (Oliver Mark, 3.8.2021)