Die AUA erklärt, dass die zweite Meldung sich wegen weiterer Erkenntnisse von der ersten Meldung des Vorfalls unterschieden habe.

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Salzburg/Wien – Der Untersuchungsbericht zu einem höchst brenzligen Vorfall beim Salzburger Flughafen aus dem Herbst 2017 liegt vor. Der "Kurier" berichtet, dass es sich bei den untersuchten Geschehnissen um "einen der schlimmsten Vorfälle mit einem großen Passagier-Flugzeug seit Jahren in Österreich" gehandelt habe. Der Bericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes ist seit wenigen Tagen auf der Homepage des Verkehrsministeriums abrufbar.

In dem Schreiben steht, dass es bei dem Flug im Oktober 2017 bei schlechtem Wetter 73 Sekunden dauerte, bis unter anderem der sogenannte TOGA-Druckknopf (TOGA steht für "Take off / Go Around") gedrückt wurde, obwohl dies unmittelbar vonnöten gewesen wäre. Die Maschine vom Typ Embraer 195 war dem Boden bei dem Vorfall bis zu 198 Meter nahe. Die Maschine sei wegen der langen Reaktionszeit der Piloten mit sehr geringer Geschwindigkeit und zu geringer Steigrate geflogen. Das Luftfahrzeug flog laut Bericht "in diesem Zustand in Richtung der Berge im Umland des Flughafens". Im Endeffekt war es den Piloten dann nach Betätigen des TOGA-Druckknopfes in weiterer Folge möglich, die Maschine sicher in Salzburg zu landen.

In dem Bericht heißt es, dass die Piloten wohl von der Warnung vor Scherwinden überrascht und in einem gewissen Schockzustand gewesen sein dürften. Der Vorfall sei seither anonymisiert für Schulungen verwendet worden.

Zwei Versionen

Der Endbericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, die im Verkehrsministerium angesiedelt ist, soll laut "Kurier" deshalb erst jetzt vorliegen, weil "über die Geschehnisse zwei unterschiedliche Störungsmeldungen für ein und denselben Flug erstellt wurden", wie in dem Untersuchungsbericht steht. Weiters heißt es da: "Weshalb das Luftfahrtunternehmen zwei höchst unterschiedliche Ereignismeldungen zu diesem Vorfall übermittelte, konnte vom Luftfahrtunternehmen nicht schlüssig dargelegt werden." Die Legung von Ereignismeldungen durch das Luftfahrtunternehmen sei bereits 2015 von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle thematisiert worden.

Bei der Fluglinie heißt es dazu: "Es ist richtig, dass seitens Austrian Airlines zwei Meldungen an die Sicherheitsbehörde erfolgten", zitiert der "Kurier" die AUA. Und weiter: "Die erste Meldung erfolgte, wie gesetzlich vorgesehen, unmittelbar nach dem Vorfall durch den Piloten. Gemäß den behördliche Vorgaben ist Austrian Airlines verpflichtet, diese Vorfälle nochmals intern vertiefend zu überprüfen. Da für diese nachträgliche Überprüfung mehr Daten zur Auswertung zur Verfügung stehen als dem Piloten unmittelbar nach dem Vorfall, können oftmals weitere Erkenntnisse gewonnen werden. Im konkreten Fall wurden entsprechende weitere Erkenntnisse eben in einer zweiten Meldung an die Sicherheitsbehörde übermittelt." (spri, 3.8.2021)