Wien – Die Mediengruppe Österreich betont Dienstag in einer OTS-Aussendung, dass eine von der ehemaligen Mitarbeiterin Raphaela Scharf beantragte Gegendarstellung gegen sie vom Landesgericht für Strafsachen abgelehnt wurde. Einer Gegendarstellung zum gleichen Thema gegen "Oe24" habe das Landesgericht stattgegeben, erklärt Scharfs Anwalt Michael Rami dazu.

Raphaela Scharf hat Belästigungsvorwürfe gegen Medienmacher Wolfgang Fellner ("Österreich", "Oe24") erhoben, wurde daraufhin entlassen, gegen diese Entlassung geht sie gerichtlich vor. Fellner hat diese und Vorwürfe anderer Frauen stets als unwahr zurückgewiesen. Scharf klagte eine Firma der Mediengruppe Österreich zunächst mit einer anderen Rechtsvertretung, inzwischen vertritt sie Michael Rami, der auch die "Kronen Zeitung" und Mitglieder der Eigentümerfamilie Dichand in Medienverfahren vertritt.

Die Mediengruppe Österreich erklärt in ihrer Aussendung, Scharf, die inzwischen für Krone-TV arbeitet, habe "erstmals ein Gegendarstellungsverfahren gegen 'Oe24' – und damit indirekt auch gegen Wolfgang Fellner – verloren".

Worum geht es in der Gegendarstellung? Fellner hat behauptet, dass in Sachen Raphaela Scharf gegen ihn persönlich weder eine Klage noch eine Anzeige bei Gericht vorliege. Das sei formal zwar richtig, erwecke aber "den falschen Eindruck, dass Raphaela Scharf gegen Fellner persönlich keinerlei rechtliche Schritte eingeleitet hätte. Letzteres ist aber falsch, denn sie hat gegen Fellner persönlich einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission eingebracht", sagt Anwalt Rami dazu und verweist auf die vom Landesgericht stattgegebene Gegendarstellung. All diese Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Am Montag wurde auf 'oe24.at' eine von Scharf begehrte Gegendarstellung veröffentlicht, in der berichtigt werden musste, dass Scharf sich sehr wohl gegen Fellner persönlich wehrt, nämlich vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Mehr zu den Punkten dieser Gegendarstellung lesen Sie hier. (red, 3.8.2021)