Bei dem 2019 gegründeten Kundenprogramm seien stets die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt gestanden, betont die Geschäftsführung des Jö-Bonusclubs.

Foto: Jö/Hofer

Da er mit einem irreführend formatierten Anmeldeformular Nutzerinnen und Nutzer dazu bewegt hätte, personenbezogene Daten für Werbezwecke zu nutzen, soll der Jö-Bonusclub zwei Millionen Euro Strafe zahlen. Das hat die Datenschutzbehörde (DSB) in einem Bescheid entschieden. Nun will das Unternehmen vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen, sagt die Geschäftsführung des Kundenbindungsprogramms von Rewe, OMV und zehn weiteren Partnerunternehmen am Dienstag in einem Pressegespräch vor Journalisten.

Das Verfahren könnte viel Zeit in Anspruch nehmen, da das Gericht als besonders überlastet gelte, in der Zwischenzeit wolle man das sogenannte Profiling aussetzen. Das heißt: Personenbezogene Daten werden nicht mehr ausgewertet, um bestimmte Präferenzen zu ermitteln und zielgerichtete Werbemaßnahmen zu setzen. Kunden, die sich auf die von der Datenschutzbehörde (DSB) beanstandete Weise angemeldet hatten, werden weiterhin Punkte sammeln können. Aber ohne neuerliche Zustimmung werden beispielsweise keine personalisierten Gutscheine je nach Einkaufsinteresse per Post zugesandt.

Unzulässige Einwilligung

Die DSB bemängelt, dass die Einwilligungserklärungen des Unternehmens im Zeitraum von Mai 2019 bis Februar 2020 auf der Webseite und über Flyer problematisch formatiert gewesen seien: Demnach war aufgrund der Ausgestaltung der Einwilligungserklärungen "davon auszugehen, dass Kundinnen und Kunden eine Einwilligung zu Profiling erteilten, ohne sich dessen bewusst gewesen zu sein", so die DSB.

Anhand des Profilings sei es auch möglich, konkrete Einkaufsmuster einzelner Personen zu erkennen. Auch nach einem ersten Bescheid 2020 hätte der Jö-Bonusclub weiterhin Profiling betrieben, obwohl die Erlaubnis demnach unzulässig eingeholt worden sei. Die Behörde hatte den Fall zunächst nicht kommentieren wollen, nun aber nach der öffentliche Kampagne des Jö-Bonusclubs reagiert.

Dieser schießt scharf: So sei man aktiv auf die Behörde zugegangen und hätte um Konsultation gebeten, diese sei aber verwehrt worden. Eigentlich würde die DSGVO vorsehen, zunächst zu beraten und erst in einem weiteren Schritt zu strafen. Von der Deaktivierung des Profilings sind nunmehr rund 2,3 Millionen Kunden betroffen.

Sie alle hatten sich über die nach Ansicht der DSB mangelhaften Flyer oder Webseite angemeldet. Das sind mehr als die Hälfte aller Jö-Kunden, das Bonusprogramm von Rewe (Billa, Bipa, Penny, Adeg) und Konsorten zählt rund vier Millionen Teilnehmer in Österreich.

Anmeldungen bleiben

Insgesamt hätte die Zustimmungsquote für das Profiling überhaupt aber nur 80 Prozent betragen, heißt es vonseiten der Geschäftsführung des Unternehmens. Bei anderen Clubmitgliedern, die sich etwa über die App oder digitale Anmeldepunkte von Rewe-Partnern angemeldet und zugestimmt hatten, wird weiterhin Profiling betrieben. Aktuell suche man Wege, um bereits auf diese Weise angemeldete Nutzer wieder zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu weiteren Zwecken bewegen zu können. (muz, 3.8.2021)