Eine Aufnahme aus dem Gang einer anderen Wiener Justizanstalt.

Foto: Robert Newald

Wien – Ein Twitter-Account war es, der die Wiener Medienwelt am Sonntagabend kurz in Aufruhr versetzte: Ein User gab an, direkt aus der Justizanstalt (JA) Josefstadt zu twittern, er sitze dort in Untersuchungshaft. Warum, sagte er nicht, es gehe aber nicht um Gewalt oder Drogen. Schon am Montag wurde der Account zwischenzeitlich pausiert, der Andrang sei zu groß gewesen, hieß es vom User.

Kein Medium konnte bisher klären, ob der User tatsächlich in Haft sitzt, oder ob es sich um einen Außenstehenden oder auch einen Ex-Insassen handelt. Doch die Konsequenzen folgten rasch: Wie von der APA in Erfahrung zu bringen war, soll in der Nacht auf Dienstag auf einen konkreten Verdacht hin, wer der Twitterer sein könnte, ein Haftraum der JA Josefstadt durchsucht worden sein. Handy wurde dabei keines gefunden.

Geldstrafe droht

Der Twitter-Account sei dem Justizministerium jedenfalls bekannt, hieß es, die Authentizität sei aber nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Zuwiderhandeln gegen das Handyverbot stelle jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die dafür vorgesehenen Strafen reichen vom Verweis über Beschränkungen oder Entziehung von Vergünstigungen sowie weiterer Rechte bis hin zu Geldbußen oder Hausarrest. "Die konkrete Strafe hängt jeweils vom Grad des Verschuldens und der Schwere beziehungsweise Intensität der begangenen Ordnungswidrigkeit ab", präzisierte Ressortmediensprecherin Christina Ratz.

Dem User gehe es jedenfalls nicht darum, die JA oder jene, die dort arbeiten, zu beschuldigen oder bloßzustellen, gibt er an. Stattdessen wolle er den Tagesablauf beschreiben. Von zwei Fragen, die bei der Aufnahme beantwortet werden müssen, um nicht als selbstmordgefährdet eingestuft zu werden, ist ebenso die Rede wie von 72-stündigen Einschlusszeiten in der Zelle an Wochenenden oder den zur Verfügung stehenden TV-Sendern, Zeitungen und Zeitschriften. Auch der STANDARD stand in kurzem Kontakt mit der Person, konnte aber bis dato die Identität noch nicht verifizieren. (red, 3.8.2021)