Justizministerin Alma Zadić (Grüne) will die Digitalisierung vorantreiben.

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Graue Häuser, Faxgeräte, Aktenberge: Wer an das österreichische Gerichtswesen denkt, hat vieles vor Augen, aber wohl kaum digitale Innovationen. Dabei zählt Österreichs Justiz entgegen dem landläufigen Klischee seit Jahrzehnten zu den internationalen Vorreitern im Bereich der Digitalisierung. Bereits seit 1990 können Anwälte ihre Schriftsätze über einen eigenen elektronischen Rechtsverkehr bei Gerichten einbringen. Seit 2004 werden neue Gesetze offiziell im Internet kundgemacht. Zum Vergleich: In Deutschland wird das erst ab 2023 in einem "Probelauf" möglich sein.

Reform des Zivilverfahrensrechts

Eine von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) angekündigte Reform des Zivilverfahrensrechts wird die Digitalisierung nun weiter vorantreiben: Die im Zuge der Lockdowns etablierten digitalen Gerichtsprozesse sollen weiterhin möglich sein. Ein Schritt in die richtige Richtung: Beteiligten, die bisher oft hunderte Kilometer anreisen mussten, spart das viel Zeit.

Nachholbedarf gäbe es für die Justiz an anderer Stelle. Laut Zadić soll mit der Reform der Zugang zum Recht nicht nur "digitaler", sondern auch "kostengünstiger" werden. Davon kann bis auf kleine Änderungen im aktuellen Entwurf aber keine Rede sein. Die Gerichtsgebühren zählen nach wie vor zu den höchsten Europas. Dabei hätte die Ministerin Spielraum: Österreich ist das einzige Land, in dem Gerichte mehr einnehmen, als der Betrieb kostet. (Jakob Pflügl, 3.8.2021)