Starkregen sorgte im Landkreis Ahrweiler für schwere Schäden. Zahlreiche Menschen kamen ums Leben.

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Koblenz – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat des von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Landkreises Ahrweiler eingeleitet. Es gehe um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen am Abend des Hochwassers vom 14. Juli, teilte die Behörde am Freitag mit.

Der Anfangsverdacht richte sich gegen den Landrat, weil dieser laut Gesetzeslage "möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte". Das Verfahren richte sich zudem gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung "zumindest zeitweise übernommen hatte", erklärte die Staatsanwaltschaft.

Es hätten sich "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür ergeben, dass am 14. Juli ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch Evakuierungen geboten gewesen wären. "Dies – so der Anfangsverdacht – dürfte in einer als fahrlässig vorwerfbaren Begehungsweise offenbar nicht, nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein."

Extremer Starkregen

Extremer Starkregen hatte am 14. und 15. Juli an der Ahr im Norden von Rheinland-Pfalz eine Flutwelle ausgelöst und weite Teile des Tals unter Wasser gesetzt. Rund 42.000 Menschen sind von den Folgen des Hochwassers betroffen. Die Zahl der Todesopfer in Ahrtal liegt mittlerweile bei 141, noch immer werden 17 Menschen vermisst. (APA, dpa, 6.8.2021)