Zuhause ist wo die Nummer stimmt.

Grafik: Redaktion

Es gab eine Zeit, zu der Suchmaschinen weitgehend ungefiltert das lieferten, was sich im Internet so alles auf einzelnen Webseiten findet. Doch mit der steigenden Popularität des Internets wuchsen auch die Begehren der Gesetzgeber, diesen Wildwuchs unter Kontrolle zu bringen. Ein Meilenstein in dieser Hinsicht war der US-amerikanische Digital Millennium Copyright Act, der über die Jahre immer offensiver eingesetzt wurde, um gegen die Verbreitung kopiergeschützter Inhalte vorzugehen.

Umfassendes Sperrsystem

Fünf Milliarden einzelne Links sperrt Google mittlerweile monatlich auf Aufforderung der Rechteinhaber beziehungsweise damit betrauter Firmen, die sich auf das Aufspüren von Kopien spezialisiert haben. Ein Ausmaß, das natürlich längst keine individuelle Kontrolle mehr zulässt und das immer wieder zu absurden Vorfällen führt. So stellte schon mal der eine oder andere Rechteinhaber den Antrag, Links auf die eigene Webseite aus dem Google-Index zu löschen. Torrentfreak ist nun aber ein aktueller Vorfall untergekommen, der besonderes Amusement bietet.

127.0.0.1

Die Antipirateriefirma Vindex hat Google im Auftrag des ukrainischen TV-Senders TRK Ukraine dazu aufgefordert, die IP-Adresse 127.0.0.1 zu sperren. Wem nicht klar ist, was das bedeutet: Im IPv4-Adressbereich kommt dieser Adresse eine besondere Rolle zu, sie bezeichnet nämlich schlicht den eigenen Rechner. Etwas pikanter wird die Aufforderung dann noch dadurch, dass der exakte Eintrag von "http://127.0.0.1:6878/ace/manifest.m3u" spricht. Dies verrät nämlich nicht nur, dass sich auf dem Rechner des Antragstellers an dieser Stelle eine Playlist befindet, sondern auch, dass diese wahrscheinlich auf die Peer-to-Peer-(P2P-)Streamingplattform Ace Stream verweist. Diese wiederum wird sehr oft für raubkopierte Inhalte genutzt.

Keine Reaktion

In dem Takedown-Antrag ist dann die Rede davon, dass sich auf den gelisteten Adressen angeblich unautorisierte Streams von kopiergeschützten Fußballinhalten finden. In diesem Fall also wohl dann direkt auf dem Rechner der Antragsteller. Erwähnt sei, dass Google in diesem Fall nicht auf den Sperrantrag reagiert hat. Das mag auch daran liegen, dass der Antragsteller offenbar generell eine sehr niedrige Reputation für die Qualität der eingereichten Beschwerden hat. Laut einem Transparenzbericht von Google akzeptiert man gerade einmal etwas mehr als zehn Prozent aller Anträge von Vindex. (apo, 9.8.2021)