Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Osttirol bei 332. Indoor muss bei Veranstaltungen nun wieder eine Maske getragen werden.

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Lienz – Das Land Tirol hat wegen eines "dynamischen Infektionsgeschehens" Maßnahmen für Osttirol, also den Bezirk Lienz, gesetzt. Ab Mittwoch werden etwa Veranstaltungen ab 100 Personen bis zum 1. September behördlich untersagt, in den beiden "Hochinzidenzgemeinden" Innervillgraten und Oberlienz bereits ab 50 Personen. Für die beiden letzteren Gemeinden besteht zudem ab Mittwoch bis zum 24. August eine Ausreisetestpflicht.

Die Ausreisetestpflicht gilt nicht für Geimpfte mit Vollimmunisierung sowie Genesene mit einer Covid-Teilimpfung, wurde betont. Zudem wurde eine FFP2-Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Osttirol indoor und outdoor sowie etwa auch im Handel verordnet. Für alle Veranstaltungen gilt zudem eine Registrierungspflicht, teilte das Land in einer Aussendung mit. Diese Maßnahmen gelten ebenso ab Mittwoch bis zum 1. September.

Viele Infektionen, wenig Impfungen

Osttirol verzeichnet derzeit eine Sieben-Tages-Inzidenz von 332. Mit den Maßnahmen orientiere sich das Land am Hochinzidenzerlass des Bundes, der für Gebiete ab einer Inzidenz von 300 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vorsieht, hieß es. Mit Stand Montagvormittag waren im Bezirk 207 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Pro 100.000 Einwohner ergab dies laut Land einen Wert von 425 aktiv Positiven. Im Lienzer Krankenhaus war die Lage aber sehr stabil: Nur vier Patienten mussten dort behandelt werden, zwei davon auf Intensivstationen. Insgesamt gab es in Tirol vorerst nur drei Covid-Intensivpatienten.

"Wir verzeichnen derzeit hohe Infektionszahlen in Osttirol bei einer vergleichsweise unterdurchschnittlichen Impfquote", begründete der Leiter des Corona-Einsatzstabes, Elmar Rizzoli, die Vorgangsweise. Vor allem Reiserückkehrer, die nach ihrer Heimkehr positiv getestet werden, sowie "Infektionsketten im Familienverbund sowie in Betrieben" würden die Verantwortlichen vor große Herausforderungen stellen.

Ausreisetestpflicht für zwei Gemeinden

Die mit einer Ausreisetestpflicht ab Mittwoch 0 Uhr belegten Gemeinden Innervillgraten und Oberlienz würden indes mit 1.205 sowie 685 eine vergleichsweise hohe Sieben-Tages-Inzidenz aufweisen. Die Testverpflichtung gilt – mit Ausnahme der Vollimmunisierten und Genesenen mit einer Teilimpfung – für alle Personen, die sich in den beiden Gemeindegebieten aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen von der Testpflicht sind auch Menschen, die etwa auf der Felbertauernstraße nur durch Oberlienz ohne Zwischenstopp durchreisen, um etwa vom hinteren Iseltal nach Lienz zu gelangen. (APA, 9.8.2021)