Der Lask ist unschuldig.

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Wien – Der unabhängige Senat 5 der Bundesliga hat das Verfahren gegen den LASK wegen Mangels an Beweisen eingestellt. Es konnten keinen Verstöße gegen das Verbot der Third Party Ownership (TPO, Verbot des Dritteigentums an Spielerrechten) festgestellt werden.

In den fünf abgehaltenen Sitzungen hat der Senat 5 in Summe 42 Nachfragen an den Klub gestellt, mehrere Zeugen einvernommen und rund 400 Seiten an relevanten Unterlagen geprüft. Darunter Bestätigungen des Wirtschaftsprüfers, Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung mitsamt Bankbestätigungen, zwei Gutachten von Universitätsprofessoren sowie Verträge und Bestätigungen von Spielertransfers.

"Haltlose Vorwürfe"

Senat-5-Vorsitzender Dr. Thomas Hofer-Zeni: "Unabhängig von der emotional geführten Diskussion in der Öffentlichkeit hat der Senat auch dieses Verfahren stets auf einer rein rechtlichen und objektiven Basis durchgeführt und geurteilt. Nach vielen intensiven Stunden der Prüfung und Befragung von Parteien und Zeugen ist der Senat 5 zu dem Ergebnis gekommen, das Verfahren einzustellen."

Der Klub sieht sich in der Causa rehabilitiert. "Obwohl es zu massiven medialen Vorverurteilungen gekommen ist, hat in einem intensiven, vier Monate dauernden Verfahren letztendlich die Wahrheit über haltlose Vorwürfe obsiegt. Es hat keinen TPO-Verstoß gegeben und diese Tatsache wurde vom Senat 5 auch zweifelsfrei festgestellt", ließ LASK-Rechtsanwalt Johannes Lehner wissen.

Werner-Sperre wird erst verhandelt

In dem Verfahren ging es um die mutmaßliche Beteiligung des inzwischen zurückgetretenen LASK-Vizepräsidenten Jürgen Werner im Bereich der Spielervermittlung. Laut der Rechtspflegeordnung des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB) darf ein Vereinsfunktionär als Offizieller nicht gleichzeitig als Spielervermittler tätig sein oder eine Funktion bei einem derart tätigen Unternehmen innehaben. Dies umfasst auch eine Beteiligung an einem solchen Unternehmen.

Wie das Magazin "News" Ende April berichtete, soll Werner über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von Spielern der Linzer Geschäfte gemacht und damit gegen eben jenes ÖFB-Regulativ verstoßen haben. Von der Liga wurde Werner für 18 Monate mit einer Funktionssperre belegt. Der Manager hat die Vorwürfe stets bestritten und dagegen Protest eingelegt. Dieser muss erst abschließend behandelt werden. (red, 10.8.2021)