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Foto: Reuters, Lisi Niesner

Die NGO Noyb des österreichischen Datenschützers Max Schrems hat am Freitag Beschwerde gegen Cookie-Paywalls von sieben großen Nachrichten-Websites eingelegt. Betroffen sind Zeitungen aus Deutschland und Österreich, namentlich spiegel.de, zeit.de, heise.de, faz.net, krone.at, t-online.de und derStandard.at. Der Grund sei die von den Zeitungen gesetzte Schranke und die damit verbundene Entscheidung des Lesers, Geld zu zahlen oder personalisierte Werbung zu akzeptieren.

Pay or okay

Die Entscheidung in Form einer "Pay or okay"-Lösung zu präsentieren sei nicht wirklich freiwillig und deshalb zu hinterfragen, sagt Noyb. "Zeitungen und Zeitschriften suchen im digitalen Zeitalter nach Wegen, in einer Welt zu überleben, in der 'online' oft mit 'kostenlos' gleichgesetzt wird", schreibt Noyb in ihrer Aussendung.

Die Datenschützer sind sich der schwierigen Lage der Medienhäuser bewusst, auch weil sie täglich Kontakt mit Journalisten und Journalistinnen pflegen. Die Weitergabe der Daten von Website-Besuchern sei aber kein gangbarer Weg, auch weil die Zeitungen ihrer Meinung nach "Wucherpreise" verlangen würden. Als Lösung sieht Noyb datenschutzkonforme Werbung, wie sie auf den Webseiten ja ebenfalls ausgespielt wird.

In eigener Sache

STANDARD-Geschäftsführer Alexander Mitteräcker zur Noyb-Beschwerde: "DER STANDARD war der Pionier in ganz Europa in Sachen Datenschutz mit der Entwicklung des PUR-Modells. Wir haben damit eine neue Produktkategorie geschaffen, die die DSGVO zum Anlass genommen hat, den Userinnen und Usern einen Zusatznutzen zu ermöglichen. Das Produkt erfreut sich ausgesprochen hoher Beliebtheit und ist in dieser Form von der Datenschutzbehörde bestätigt worden."

Das Modell wurde von diversen europäischen Medien übernommen. Auch das Pricing sei natürlich Gegenstand der Überlegungen gewesen und orientiert sich laut Mitteräcker auch am verlorenen Werbeumsatz, nachdem PUR nicht nur Tracking-, sondern auch werbefrei ist. Der Geschäftsführer abschließend: "Aufgrund der vorliegenden Beschwerde sehe ich keinen Anlass, das Produkt und die Entscheidungen der DSB infrage zu stellen." (red, 13.8.2021)