Für die Studie wurde der Rassismus beim Finale der Fußball-Europameisterschaft im Juli analysiert.

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Schon seit einigen Jahren ist Hass im Netz eines der größten Probleme, die soziale Medien plagen. Immer wieder erwägt die Politik aus diesem Grund, eine Klarnamenpflicht einzuführen. Auch hierzulande: So wollte die türkis-blaue Regierung, die 2019 gesprengt wurde, eine Identifizierungspflicht einführen. In der türkis-grünen Koalition entschied man sich dagegen, stattdessen wurden verschärfte Regeln im Umgang mit Hassbeiträgen eingeführt.

Wie eine Analyse von Twitter nun aber offenbart, dürfte der Großteil rassistischer Kommentare ohnehin von Konten stammen, die ihren echten Namen eindeutig angeben, statt sich hinter anonymen Nicknamen zu verstecken. Dafür wurden rassistische Kommentare zum Finale der Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Juli analysiert.

99 Prozent mit Klarnamen

Damals richteten sich die Angriffe auf sozialen Medien besonders gegen die englischen Spieler Bukayo Saka, Marcus Rashford und Jadon Sancho. 99 Prozent der Konten, die in diesem Zusammenhang von der Plattform gesperrt wurden, hatten ihre Beleidigungen mit eindeutig identifizierbaren Namen abgesetzt. Das habe auch die Strafverfolgung vereinfacht – vier Personen sind in diesem Zusammenhang in Großbritannien bereits verhaftet worden. Insgesamt machten die hasserfüllten Tweets 0,05 Prozent aller Konversationen zu Fußball auf Twitter aus, heißt es.

Mittel gegen repressive Regierungen

Nach Ansicht des Unternehmens wäre eine Klarnamenpflicht keine effektive Möglichkeit, um Hass im Netz einzudämmen. Während Pseudonyme ein "essenzielles Werkzeug" zur Meinungsbekundung gegen repressive Regierungen seien, seien sie in Demokratien nicht weniger wichtig. Gerade diskriminierte Gruppen könnten so ihre Identität finden, Unterstützung als Opfer von Verbrechen suchen oder Probleme ansprechen, die Minderheiten betreffen. Viele der ersten Stimmen, die gegen Ungleichheiten agieren, hätten das im Schutz eines gewissen Maßes an Pseudonymisierung getan. (red, 13.8.2021)