Die Opposition kritisierte die Klage der Signa-Holding gegen das Onlinemedium zackzack.at auch wegen der Nähe des Milliardärs René Benko zur ÖVP.

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Wien – Die Signa-Holding von Investor René Benko hat sich am Samstag erstmals zur Klage gegen das Onlinemedium "ZackZack.at" von Peter Pilz zu Wort gemeldet. Angesichts der von Rechtsexperten und Oppositionspolitikern geäußerten Kritik stellte man eine "Einschüchterung" in Abrede. Man mache lediglich "von jenen rechtsstaatlichen Mitteln Gebrauch, die jedem bzw. jeder zustehen, gegen den bzw. die derartige unwahre Behauptungen erhoben werden".

Konkret geht es um zwei Artikel auf "ZackZack.at", in denen ein Insolvenzantrag von Kika und Leiner im Jahr 2018 behauptet wurde sowie die Mutmaßung, dass ein Antrag beim Bundesrechenzentrum (BRZ) abgefangen worden sei. "Das BRZ hat diese Behauptungen sofort dementiert und Kika und Leiner haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie niemals einen Insolvenzantrag gestellt haben", so Signa

Gesamtstreitwert 201.000 Euro

Die "unwahren Behauptungen" seien von "ZackZack" aber nicht zurückgezogen oder dementiert, sondern vielmehr weiterhin aufrechterhalten worden. Zudem sprach Signa von einer medialen Instrumentalisierung der Causa. Insofern sei die Klage "zur Abwehr dieser falschen Anschuldigungen notwendig". Die Pressefreiheit bezeichnete man als "hohes Gut", womit auf die zuletzt geäußerte Kritik an der Klage Bezug genommen wurde. "Das Aufrechterhalten von unwahren und kreditschädigenden Behauptungen hat aber nichts mit Pressefreiheit zu tun."

Der Gesamtstreitwert der Klage beläuft sich Signa zufolge auf 201.000 Euro. "Die Behauptung, dass es sich um eine Millionenklage handle, entbehrt jeder Grundlage." "ZackZack"-Anwalt Johannes Zink hatte erklärt, dass die geforderten Gegendarstellungen in heimischen Medien Kosten in Millionenhöhe verursachen würden. Signa habe sich "vollkommen korrekt verhalten", hieß es in der Mitteilung abschließend. "Es liegt an denjenigen, die Unwahrheiten verbreiten, diese auf eigene Kosten zu widerrufen und nicht durch die Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung weiteren Schaden zu verursachen." (APA, 14.8.2021)