Wer den Sommerurlaub noch vor sich hat, sollte die aktuell gültigen Bestimmungen für die Einreise und die Regeln vor Ort kennen.

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Wien – Wer den Sommerurlaub noch vor sich hat und in eines der beiden beliebtesten Reiseländer der Österreicher im europäischen Ausland reist, sollte die aktuell gültigen Corona-Bestimmungen für die Einreise und die Regeln vor Ort kennen. "Die Lage kann sich abhängig von den Infektionszahlen rasch ändern – daher ist es ratsam, sich sowohl kurzfristig vor als auch während des Urlaubs zu informieren", rät der ÖAMTC.

Grundsätzlich ist die Einreise nach Italien und Kroatien aus Österreich für Erwachsene mit einem Drei-G-Nachweis, dem grünen Pass, möglich. Kinder sind bei der Einreise nach Italien ab sechs Jahren nachweispflichtig, in Kroatien erst ab zwölf Jahren. Achtung auf dem Weg nach Kroatien: Ab 23. August ist auch für den Transit durch Slowenien ein Drei-G-Nachweis fällig.

Details zu den drei G

  • Getestet: Nötig ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests (in Kroatien nicht älter als 72 Stunden, in Italien maximal 48 Stunden alt) oder Antigentests (nicht älter als 48 Stunden), durchgeführt von einer offiziellen Teststelle.
  • Geimpft: In Italien ist ein Nachweis über die vollständige Covid-Schutzimpfung mit einem anerkannten Impfstoff nötig, wobei seit der letzten Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen. In Kroatien benötigt man den Nachweis über die erste Teilimpfung vor mindestens 22, aber nicht mehr als 42 Tagen (bei Biontech/Pfizer, Moderna, Gamaleya / Sputnik V) bzw. nicht mehr als 84 Tagen (Astra Zeneca) oder den Nachweis über die zweite Teilimpfung vor max. 270 Tagen. Eine One-Shot-Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
  • Genesen: In Italien ist ein Nachweis über eine erfolgte Genesung nötig, das positive Testergebnis darf nicht älter als 180 Tage sein. In Kroatien sind die Regeln ähnlich – hier muss eine Infektion mindestens elf und maximal 180 Tage zurückliegen – oder man wurde in den sechs Monaten seit der Genesung einmal geimpft.

Registrierung für Italien Pflicht, für Kroatien Empfehlung

Wer ohne Drei-G-Nachweis nach Italien fährt, muss eine fünftägige Quarantäne antreten und zum Abschluss einen negativen Test vorweisen. In Kroatien müssen Reisende ohne Drei-G-Nachweis einen Corona-Test nachholen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne bzw. kann diese ohne Test nach zehn Tagen beendet werden.

In Italien ist vor der Reise außerdem eine Online-Registrierung mittels digitalem Passagierlokalisierungsformular (dPLF) nötig. Bei Familien genügt es, wenn Minderjährige im Formular der Erwachsenen angegeben werden. Für Reisen nach Kroatien wird eine Registrierung empfohlen.

Einschränkungen im Land – in Italien Drei-G-Nachweis nötig, in Kroatien nicht

In Italien sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von einem Meter in der Öffentlichkeit Pflicht. Seit Anfang August ist für den Besuch von Kinos, Museen oder Großevents sowie für den Innenbereich von Restaurants und Sporteinrichtungen ein Drei-G-Nachweis erforderlich – das gilt für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren, heißt es vom ÖAMTC.

Autofahrer in Italien müssen wissen: Sobald Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Auto unterwegs sind, müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Beifahrersitz muss frei bleiben, und in jeder weiteren Sitzreihe dürfen maximal zwei Personen auf den äußeren Plätzen sitzen.

In Kroatien gilt aktuell Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab elf Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Tankstellen und sonstigen Dienstleistungsbetrieben. Der Mindestabstand beträgt eineinhalb Meter. (red, 17.8.2021)

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