Stacheldrahtzaun beim Anhaltezentrum Vordernberg.

Foto: DerStandard / elmar gubisch

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in den vergangenen Tagen in mehreren Fällen die Schubhaft von Afghanen aufgehoben, weil dafür keine rechtliche Grundlage mehr besteht. Die Schubhaft ist dazu gedacht, eine bevorstehende Abschiebung zu sichern. Sei diese faktisch nicht durchführbar, gebe es auch keine Grundlage für eine Haft, entschied das Gericht.

Wie viele Afghaninnen und Afghanen derzeit noch in Schubhaft sind, wollen die Sprecher des Innenministeriums nicht beantworten. In drei Fällen hat das BVwG die Schubhaft jedenfalls bereits für unzulässig erklärt. Dass für weitere Schubhäftlinge genauso entschieden werde, "ist anzunehmen", sagt ein Sprecher.

Keine Vereinbarung aufrecht

Die Betroffenen hätten eigentlich schon am 3. August abgeschoben werden sollen, doch schon da scheiterte die Rückführung an einer fehlenden Landeerlaubnis. Bei einem der Abzuschiebenden hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) interveniert. Seitdem hat sich die Sicherheitslage nicht nur verschlechtert, sondern es ist mit den Taliban mittlerweile in Kabul ein islamistisches Regime an der Macht. Für das Gericht sind das genug Indizien, dass keine Abschiebung möglich sein wird. Der Innenminister will dennoch daran festhalten. Mit wem man in Zukunft auf afghanischer Seite verhandeln will, wollen die Ressortsprecher nicht beantworten.

Der scheidende afghanische Flüchtlingsminister Wafiullah Kakar dementiert gegenüber dem STANDARD, dass es aufrechte Vereinbarungen für Abschiebungen gibt. "Da sich die Dinge in Afghanistan geändert haben, sind getroffene Vereinbarungen nicht mehr aufrecht. Ihre Regierung wird in Zukunft mit den Taliban verhandeln müssen, wenn sie abschieben will", erklärte Kakar in einer Stellungnahme. (Johannes Pucher, 18.8.2021)