Die Finanzmarktaufsicht beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Autobank.

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Wien – Nachdem die Autobank AG zahlungsunfähig geworden ist, hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Dienstag noch einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens beim Handelsgericht Wien gestellt. Bereits am 30. Juli hatte die FMA der Autobank per Bescheid die Fortführung ihres Geschäfts untersagt und eine Regierungskommissärin bestellt. Am 12. August informierte die Autobank über ihre Zahlungsunfähigkeit.

Für die Kunden der Autobank hat die Einlagensicherung Austria (ESA) wie berichtet bereits 76 Millionen Euro ausbezahlt. Diese Forderung übersteigt die liquiden Mittel des Instituts von rund 44 Millionen Euro. Daher hat die FMA die Autobank angezeigt und nun den Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. Weil ein Teil der Einlagen in den Aktiva, vor allem Kfz-Kreditverträgen der Bank, längerfristig gebunden sei, könne man die fälligen ESA-Verpflichtungen aktuell nicht begleichen.

Stand der Dinge

Ende Juli wies die Autobank 109 Millionen Euro an Spareinlagen auf, von denen 107 Millionen durch die ESA abgedeckt waren. Diese versucht in solchen Fällen, sich vorfinanzierte Beträge zurückzuholen – aus einer Verwertung oder einer Insolvenz. Die Chancen stünden gut, dass man hier die vorgestreckten Gelder großteils oder zur Gänze zurückbekommen könnte, hieß es Ende Juli zur APA aus informierten Kreisen.

"Die vorhandene Liquiditätslücke übersteigt das von der Rechtsprechung tolerierte Maß, weshalb die FMA per Gesetz den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Autobank beim zuständigen Gericht zu stellen hatte", teilte die FMA am späten Dienstagnachmittag mit. (APA, 17.8.2021)