Auch die Londoner Wettbewerbshüter sehen die Übernahme kritisch.

Foto: Giphy Screenshot

Die heimischen Wettbewerbshüter lassen den Ankauf des Internetdiensts Giphy durch Facebook beim Kartellgericht unter die Lupe nehmen, wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Dienstag bekanntgab. Am 20. Juni sei der Behörde der geplante Erwerb der restlichen Anteile und die alleinige Kontrolle über Giphy durch Facebook gemeldet worden. Die Kartellwächter haben "wettbewerbsrechtliche Bedenken" und stellten heute bei Gericht einen Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses.

Verbotene Durchführung

Die Übernahme war bereits im Mai 2020 durchgeführt worden und rief die BWB bereits "wegen verbotener Durchführung" auf den Plan. Der Kauf war der Kartellbehörde nicht ordnungsgemäß angemeldet worden, was diese im Juli bereits mit einem Bußgeld in Höhe von 9,6 Millionen Euro abstrafen ließ. Den nicht rechtskräftigen Beschluss fasste das Kartellgericht auf Antrag der BWB am 22. Juli 2021.

Die BWB hat wettbewerbsrechtliche Bedenken zu diesem Deal. Im Zuge ihrer Prüfung habe sie "umfangreiche Informationen eingeholt und Rückmeldungen von zahlreichen Marktteilnehmern erhalten", wie die Behörde nun mitteilte. Die Bedenken hätten nicht ausgeräumt werden können und bedürften nun "einer vertieften Prüfung durch das Kartellgericht".

Diskriminierungsfreier Zugang

Es stelle sich insbesondere die Frage, ob Facebook durch den Erwerb von Giphy seine mögliche marktbeherrschende Stellung bei sozialen Medien und im Bereich der Onlinewerbung verstärkt habe. Dabei sei "eine Reihe möglicherweise schädlicher Verhaltensweisen" zu untersuchen.

So könnte Facebook "den diskriminierungsfreien Zugang zu Giphy durch andere Onlineplattformen einschränken, wettbewerblich sensible Informationen über konkurrierende Onlineplattformen durch die in zahlreichen Apps integrierte Schnittstelle zur Giphy-Bibliothek erlangen und den potenziellen Wettbewerb mit Giphy um Werbekunden im Keim ersticken". Das Kartellgericht hat nun fünf Monate Zeit, den Zusammenschluss zu prüfen. (APA, 18.8.2021)