Die neuen Tarife betreffen Müllabfuhr, Wasserversorgung und Kanalgebühren.

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Wien – In Wien werden die Gebühren für die Wasserversorgung, den Kanal und die Müllabfuhr erhöht. Das hat das Büro von Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) der APA am Mittwoch mitgeteilt. Das Wiener Valorisierungsgesetz kommt zur Anwendung, da der Verbraucherpreisindex seit der letzten Erhöhung um mehr als drei Prozent – konkret um 5,2 Prozent – gestiegen ist.

Die neuen Tarif treten am 1. Jänner 2022 in Kraft. Für einen dreiköpfigen Musterhaushalt betrage die monatliche Anpassung insgesamt 2,45 Euro, hieß es. Für einen Single-Musterhaushalt beträgt die monatliche Mehrbelastung demnach 1,07 Euro.

Investitionen in Daseinsvorsorge

Die Abgaben würden in die Modernisierung der Wiener Daseinsvorsorge investiert, versicherte der Stadtrat in einer Stellungnahme. Die Valorisierung sorge zudem dafür, dass Gebühren nachvollziehbar und kalkulierbar seien. Private Haushalte würden durch die regelmäßigen Anpassungen vor möglicherweise massiven Belastungen in unregelmäßigen Abständen geschützt.

Doch nicht nur Privatpersonen müssen tiefer in die Tasche greifen, sondern auch Gewerbetreibende. Denn es werden kommendes Jahr auch einige Gebrauchsabgaben erhöht. Dazu gehören etwa die Tarife für Schanigärten.

Indexwert als Maßstab

2020 wurden die Gebühren nicht erhöht, was sich quasi automatisch ergeben hat, da der Grenzwert nicht überschritten wurde. Der Indexwert war durch die Pandemie gebremst. Die Anpassung der Abgaben und Preise für kommunale Dienstleistungen wird in Wien aufgrund der geltenden Valorisierungsregelung vorgenommen. Es wird regelmäßig geprüft, ob der Verbraucherpreisindex seit der letzten Erhöhung um drei Prozent oder mehr gestiegen ist. Falls ja, wird wieder erhöht.

Bereits im Vorfeld warnten ÖVP und FPÖ vor der Erhöhung. Anlass war die Bekanntgabe des Verbraucherpreisindex für den Stichtag 30. Juni durch die Statistik Austria. Die ÖVP forderte, die Valorisierung auszusetzen, die FPÖ will in der nächsten Gemeinderatssitzung einen Antrag einbringen, um den Mechanismus zur automatischen Gebührenanhebung aus der Stadtverfassung zu streichen. (APA, 18.8.2021)