Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl forderte einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizbetreuung.

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Graz – Der Grazer Bürgermeister, Siegfried Nagl (ÖVP), und sein Vorgänger Alfred Stingl (SPÖ) haben mit Expertinnen und Experten eine "Grazer Erklärung" zum assistierten Suizid erarbeitet. Sie bekannten sich im Pressegespräch am Mittwoch grundsätzlich zum Spruch des Verfassungsgerichtshofs von 2020, drängten aber zur raschen, "möglichst restriktiven Neuregelung für den assistierten Suizid" und forderten einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizbetreuung.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im vergangenen Dezember die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord (Strafgesetzbuch-Paragraf 78, 2. Tatbestand) gekippt, Tötung auf Verlangen bleibt hingegen weiterhin strafbar. Bis Jahreswechsel brauche es aufgrund des Spruchs ein neu gestaltetes verfassungskonformes Gesetz. "Wir waren todunglücklich, als wir im Vorjahr von dem Spruch gehört haben, aber wir wissen auch, dass dem Spruch Folge zu leisten ist", erklärte Nagl.

Sorgen

Eine alternativlose Streichung des Paragrafen 78, 2. Tatbestand – ein Auslaufenlassen – sei jedoch unannehmbar, meinte Altbürgermeister Stingl. "Es werden sonst Türen geöffnet, die mit der Würde des Menschen nicht vereinbar sind. Lebenshilfe darf nicht von Sterbehilfe übertrumpft werden", formulierte Stingl sein Unbehagen. Er verwies auch auf die Aussagen der österreichischen Bischofskonferenz: "Zum Leben gehört das Sterben, aber nicht das Töten – damit identifiziere ich mich uneingeschränkt", so der ehemalige Bürgermeister.

"Die Angst vor dem Leid darf uns nicht zu vorschnellen Reaktionen verleiten und Türen öffnen, die wir dann gar nicht mehr zubekommen", gab auch Nagl zu bedenken. Es müsse jedenfalls verhindert werden, dass mit der Möglichkeit des assistierten Suizids Menschen dazu gedrängt werden, einen dahingehenden Wunsch zu äußern, weiters dürfte kein Spielraum zur Durchsetzung finanzieller Interessen gegeben werden, wie der ÖVP-Politiker weiter ausführte. Sorge bereitet dem Stadtchef auch, dass im geplanten "Letzte Hilfe"-Volksbegehren nicht nur die Möglichkeit zur aktiven Sterbehilfe eingefordert, sondern damit auch Druck für eine möglichst "liberale Neuregelung" ausgeübt werde.

Flankierende Maßnahmen gewünscht

"Wir müssen rasch und mit einer Reihe von flankierenden Maßnahmen zu einer Kultur des menschenwürdigen Sterbens, aber nicht des assistierten Tötens gelangen", so Nagl. Diese seien im sogenannten Grazer Dialog mit Vertretern der Ärztekammer, den Hospiz- und Palliativanbietern, psychiatrischen, psychologischen und psychotherapeutischen Fachvertretern, Behindertenorganisationen und den Religionsgemeinschaften diskutiert worden.

Die gemeinsame Erklärung der Dialoggruppe werde Mitte September in den Grazer Gemeinderat eingebracht. "Es soll eine Petition an die Bundesregierung und den österreichischen Gesetzgeber sein", sagte Nagl. "Wir haben einige Monate daran gearbeitet, der OGH bekommt unsere Unterlagen, denn er muss bis Anfang Oktober mit dem Vorschlag für das Parlament fertig sein", sagte Stingl.

Bedingungen

"Der Gesetzgeber wird ersucht, eine möglichst restriktive Neuregelung für die Bedingungen des assistierten Suizids zu verabschieden, die zugleich aber vor dem VfGH bestehen kann. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass auf diese Weise eine klare Trennlinie zum Paragrafen 77 ("Tötung auf Verlangen") gezogen wird, heißt es in der Zusammenfassung der "Grazer Erklärung".

Der assistierte Suizid dürfe in Häusern, die bisher als Orte der "Lebenshilfe" verstanden wurden, nicht zur Verpflichtung werden. Der Beihilfe zum Suizid müsse eine unabhängige Beratung im Sinne einer fachlichen Expertise vorangehen und die Entscheidung noch vom Betroffenen selbst getroffen werden, die Methoden und Begründungen müssten restriktiv eingeschränkt werden, die assistierten Suizide durch Belegstatistiken zu dokumentieren, führte Nagl einige der die festgehaltenen Punkte an.

"Ein assistierter Suizid kann weder eine Lösung noch Erlösung sein, vielmehr müssen Palliativmedizin, Hospiz und psychosoziale Suizidprävention mehr Ressourcen bekommen", betonte Nagl. Darüber hinaus sei ein Rechtsanspruch für alle in Österreich lebenden Menschen auf Palliativ- und Hospizbetreuung sowie auf psychosoziale Suizidprävention sicherzustellen, schloss der Stadtchef. (APA, 18.8.2021)

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