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Die Erste Hilfe für Kleinstunternehmen sorgte für viel Frust.

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Ein Kritikpunkt des Rechnungshofes am Härtefallfonds sind auch die geringen Auszahlungsbeträge in Phase 2 der Förderung.

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Er war und ist als Kriseninstrument für Kleinstunternehmer und freie Dienstnehmer gedacht und sorgte bei vielen Betroffenen im vergangenen Jahr für viel Frust: der Härtefallfonds, der mit 2. August in die dritte Phase gegangen – und über die Monate laufend adaptiert worden – ist. Mangelnde Kompetenz bei der Umsetzung dieses und anderer Kriseninstrumente wurde der Regierung wiederholt attestiert.

So weit gehen die Prüfer des Rechnungshofes (RH) nicht. Das Ziel, "über sämtliche Branchen hinweg eine breite finanzielle Unterstützung zu gewähren, wurde in hohem Ausmaß erfüllt", heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht, in dem die Förderabwicklung und die rechtlichen Rahmenbedingungen von März bis Dezember des Vorjahres unter die Lupe genommen wurden. Bei der Konzeption der Förderung habe es allerdings vielfältige Probleme gegeben, merken die Prüfer an und räumen ein, dass das Wirtschaftsministerium angesichts der "sozialen Zielsetzung" fachliches Neuland zu beschreiten hatte. Das hätte einen "hohen Grad an fachlicher Improvisation" zur Folge gehabt.

Schwer verständlich

Das Berechnungsmodell sei komplex sowie schwer verständlich gewesen, und die Förderrichtlinien hätten sich mehrfach geändert. Binnen sieben Wochen traten etwa für die Phase zwei (ab Mitte April 2020) drei Versionen der Förderrichtlinie in Kraft. Die Antragsteller, aber auch die mit der Abwicklung betraute Wirtschaftskammer Österreich (WKO) mussten sich in kurzer Zeit mit wesentlichen Änderungen in den Fördervoraussetzungen befassen. Das hätte für die WKO – die damals selbst lautstark für eine chaotische Abwicklung kritisiert worden ist – einen beträchtlichen Mehraufwand mit sich gebracht. Der WKO gestehen die Prüfer klar strukturierte und gut dokumentierte Abwicklungsprozesse zu. Sie hätte es geschafft, die Förderungen "im Wesentlichen zeitnah abzuwickeln".

Das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium hätten hingegen den Abwicklungs- und Kontrollaufwand nicht abgeschätzt, wird kritisiert. Denn auch die unentgeltliche Abwicklung der Anträge durch die WKO würde die beiden Ministerien nicht von einer Kostenabschätzung zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit entbinden.

Mickrige Beträge

Außerdem hält der Rechnungshof kritisch fest, dass zu Beginn der Phase zwei kein Mindestförderbetrag festgelegt wurde, um sehr geringe Auszahlungsbeträge zu vermeiden. Bereits ausbezahlte Förderungen aus der Phase eins wurden in der Phase zwei gegengerechnet. Dadurch wurden bis Ende April 2020 mitunter mickrige Beträge, teils unter 100 Euro, ausbezahlt.

Unter dem Titel "schwer verständliche Berechnung der Förderhöhe" bemängelt der Rechnungshof das in der Phase zwei eingeführte Modell zum Ausgleich des individuellen wirtschaftlichen Schadens durch den Verdienstentfall von Unternehmen. Für die Antragsteller erhöhte sich demnach der Aufwand zum Ausfüllen des Online-Antragsformulars erheblich. Zudem ortet der RH eine "verbesserungswürdige Nutzerfreundlichkeit". Die Neos fühlen sich in ihrer Kritik an der "Unübersichtlichkeit und Intransparenz der Corona-Hilfen" bestätigt.

Insgesamt stellten 209.000 Fördernehmer rund 805.000 Anträge. 895,91 Mio. Euro wurden im Prüfzeitraum ausbezahlt. (rebu)