Ansprüche auf Schadenersatz für Unfälle in Flugzeugen werden in internationalen Übereinkommen geregelt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden, ob das Montrealer Übereinkommen, das Schadenersatzregeln für den internationalen Luftverkehr regelt, nur für einen Unfall selbst gilt oder auch für eine mangelnde medizinische Versorgung an Bord (OGH 5.8.2021, 2 OB 19/21i).

Anlass des Verfahrens war der Fall eines Österreichers, der sich bei einem Flug nach Tel Aviv im Jahr 2016 durch eine umgefallene Kaffeekanne schwere Verbrennungen zugezogen hatte. Zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall verlangte der Fluggast aufgrund von Spätfolgen von der Fluglinie die Zahlung von 10.000 Euro und deren Haftung für zukünftige Schäden aus dem Unfall. Das Unternehmen hafte nicht nur für den Unfall selbst, sondern auch für die unzureichende Erstversorgung der Verletzungen. Die Fluglinie bestritt das: Die Brandverletzungen des Mannes seien ordnungsgemäß versorgt worden. Außerdem sei der Anspruch bereits verjährt.

Frist von zwei Jahren

Das Erstgericht und das Berufungsgericht gaben dem Unternehmen recht. Bei einem Flug nach Israel sei das Montrealer Übereinkommen anwendbar, das vorsieht, dass Ansprüche auf Schadenersatz nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren erhoben werden können. Der Mann wandte sich daher an den Obersten Gerichtshof (OGH): Zwar unterliege der Unfall selbst dem "Montrealer Übereinkommen", für die mangelnde Versorgung der Verletzungen sei jedoch österreichisches Schadenersatzrecht anwendbar. Deshalb gelte die österreichische Frist von drei Jahren, der Anspruch sei noch nicht verjährt.

Fraglich ist laut dem Obersten Gerichtshof nun, ob nur die Verbrühung selbst als "Unfall" im Sinne des Montrealer Übereinkommens zählt oder auch deren mangelnde Erstversorgung im Flugzeug. Wäre die medizinische Versorgung der Verbrennungen nicht vom Übereinkommen erfasst, könnte der Mann Schadenersatz nach österreichischem Recht verlangen. Der OGH verwies das Verfahren weiter. Entscheiden muss nun der Europäische Gerichtshof. (japf, 20.8.2021)