Das Fahrzeug war nach dem schweren Unfall nur mehr ein Wrack.

Foto: APA/BERUFSFEUERWEHR KLAGENFURT

Klagenfurt – Ein 19 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Er hatte im März in Klagenfurt einen schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten verursacht. Richter Alfred Pasterk verurteilte ihn zu 15 Monaten Haft, fünf davon unbedingt. Der 19-Jährige akzeptierte das Urteil, ebenso Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse, das Urteil ist somit rechtskräftig.

An der Schuldfrage gebe es überhaupt keinen Zweifel, erklärte Pasterk in seiner Urteilsbegründung. Die massive Überhöhung der Geschwindigkeit samt der leichten Alkoholisierung sei eindeutig. Der Tod von Menschen bei einem Unfall sei unter diesen Umständen vorhersehbar gewesen, daher liege eine grobe Fahrlässigkeit vor.

Da der Sachverständige eine Amnesie nicht ausschließen konnte, sei das Geständnis als solches zu werten, allerdings nicht als reumütiges. In diesem Fall sei auch ein generalpräventiver Aspekt zu berücksichtigen. Nicht nur, dass junge Menschen mit starken Autos ausgerüstet und damit auf öffentlichen Straßen unterwegs seien, würden sie auch noch Alkohol trinken, so Pasterk.

Keine Erinnerung

Der Angeklagte kann sich seinen Angaben zufolge nicht mehr an den Unfall erinnern, er zeigte sich aber trotzdem geständig. Dafür seien die Ergebnisse der Gutachten verantwortlich, die eindeutig seien, so sein Verteidiger. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse meinte in ihrem Plädoyer, man sei von einem wirklichen Geständnis weit entfernt. Der Verteidiger verwies auf ein Entschuldigungsschreiben seines Mandanten, dieser bereue sein Verhalten wirklich. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich bei den Eltern der Opfer, er wünsche, dieser Tag wäre nie passiert. Im Gerichtssaal flossen bei den Angehörigen der Opfer im Lauf der Verhandlung immer wieder Tränen.

Zu dem folgenschweren Verkehrsunfall war es in der Nacht auf Samstag, den 6. März, gekommen. Der 19-Jährige war mit weit über 100 km/h – das im Gutachten errechnete Tempo von 148 km/h wurde im Verfahren zugunsten des Angeklagten reduziert – im Stadtgebiet von Klagenfurt unterwegs, als er die Kontrolle über das Auto verlor. Das Fahrzeug kam von der Straße ab, flog mehr als 30 Meter durch die Luft und prallte gegen eine Hausmauerkante. Die zwei jungen Beifahrer waren sofort tot, der 19-Jährige selbst erlitt schwere Verletzungen. Laut dem Kfz-Sachverständigen waren Spurrillen im Asphalt ausschlaggebend dafür, dass das Fahrzeug die Bodenhaftung verlor. Der Aufprall an die Hausmauer erfolgte mit 100 km/h, das entspricht laut Gutachter einem Sturz aus 40 Meter Höhe.

Pandemieparty vor Unfall

Der medizinische Sachverständige Wolfgang Tributsch erklärte, die Art der Verletzungen habe insgesamt ergeben, dass der 19-Jährige gefahren sei. Die Obduktion an den beiden Todesopfern habe zudem in der Rekonstruktion unzweifelhaft ergeben, dass die beiden am Beifahrersitz bzw. Rücksitz gesessen seien, als der Unfall geschah.

An jenem verhängnisvollen Abend gab es eine Pandemieparty, wie es der Richter nannte, und zwar in der Tiefgarage einer Klagenfurter Bank. Rund 25 junge Leute nahmen teil, es wurde Bier getrunken, war eine Kiste leer, wurde bei einer Tankstelle Nachschub geholt. Der Angeklagte habe im Lauf der Nacht immer wieder andere Partygäste zu einem Rennen aufgefordert, es sei aber niemand darauf eingestiegen, sagte eine Jugendliche. Gegen 2.30 Uhr fuhr der Angeklagte mit seinen beiden Freunden noch einmal "zu einer Runde" aus der Garage. Praktisch alle Zeugen bestätigten, dass er das Fahrzeug, das dem Beifahrer gehörte, gelenkt hatte, ebenso, dass sie ihn Bier trinken gesehen hätten. Ein Zeuge sprach sogar von fünf Bier, die der 19-Jährige konsumiert hätte. Laut Gutachten hatte er 0,3 Promille Alkohol im Blut.

Die Freundin des Autobesitzers sagte aus, sie habe in der Nacht einen Anruf von ihrem Freund erhalten, als die drei mit dem Auto unterwegs waren. "Er hat mehrmals zu B. gesagt, er soll nicht so schnell fahren", sagte die Zeugin. Sie habe ihren Freund ersucht, das Telefon auf Lautsprecher zu stellen. "Ich habe B. dann gebeten, langsamer zu fahren, aber er hat nur gelacht. Danach habe ich noch das Motorengeräusch gehört und dann war nur noch ein Rauschen." (APA, 24.8.2021)