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Bei der Präsidentschaftswahl im vergangenen August reklamierte der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko mehr als 80 Prozent der Stimmen für sich. Demonstrationen schlug das Regime danach mit aller Härte nieder.

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"Gewöhnlicher Faschismus" heißt der sowjetische Filmklassiker, in dem Regisseur Michail Romm die brutale Gewalt der Nazis gegen Zivilisten, Frauen und Kinder bildgewaltig dokumentiert und der Frage nachgeht, wie es dazu kommen konnte. Für Alexander Lukaschenko, den Präsidenten von Belarus (Weißrussland), ist Faschist ein Kampfbegriff, mit dem er gerne seine Gegner denunziert. Doch die nun von Hackern offengelegten Telefonmitschnitte dokumentieren, dass auch seine Untergebenen auf Gewalt gegen Wehrlose setzen.

Bereits vor einigen Wochen hatten die Hacker, die sich Cyberpartisanen nennen, den wohl größten Datenklau in der Geschichte des Landes öffentlich gemacht. Unter den Datenbanken, die sie erbeuteten, waren auch Telefonmitschnitte der Polizei. Insgesamt zwei Millionen Minuten solcher Gesprächsmitschnitte werten die Cyberpartisanen nun aus. Und die ersten kompromittierenden Beiträge haben sie bereits ins Netz gestellt.

In einem davon prahlt der stellvertretende Polizeichef von Minsk, Igor Podwoiski, unter Nutzung von reichlich Kraftausdrücken, dass er eine Frau, die aus Solidarität mit den Demonstranten gehupt habe, an den Haaren aus dem Auto gezerrt und dann getreten habe, während sie am Boden lag.

Einsatz von "Spezialmitteln"

In einem anderen Mitschnitt befiehlt der Chef der Minsker Sondereinheit Omon, Nikolai Maximowitsch, seinen Untergebenen, die Festnahmen mit maximaler Härte durchzuführen. "Wenn einer nur falsch schaut, wenden wir physische Gewalt und Spezialmittel an", so Maximowitsch. Als Spezialmittel gelten bei der belarussischen Polizei unter anderem Gummiknüppel, Pfefferspray und Elektroschocker.

Das Pikante an den Enthüllungen ist nicht die Gewaltanwendung an sich. Dass die Polizei Demonstranten während der Proteste massiv misshandelt hat, um sie einzuschüchtern, ist bekannt und durch mehrere Tote, hunderte Verletzte in den Krankenhäusern und Aussagen tausender Festgenommener, die in den Untersuchungsgefängnissen gefoltert wurden, belegt.

Doch zumeist blieben die Täter anonym. Die Schlägertrupps waren maskiert, Polizei und Justiz weigerten sich, Anzeigen wegen der Polizeigewalt aufzunehmen. Natürlich hat die Opposition versucht, die Verantwortlichen zu benennen und eigenständig schwarze Listen mutmaßlicher Helfer des Regimes angefertigt. Doch einzelne Personen konkret eines Verbrechens zu überführen blieb kompliziert.

Auch Polizeivideos gestohlen

Das Datenleck im Innenministerium macht dieses Versteckspiel nun schwieriger. Paradox: Eigentlich sollte das Überwachungssystem der Kontrolle der Bevölkerung und der Unterdrückung der Opposition dienen. Nun könnte es sich ins Gegenteil verkehren, da konkrete Straftaten nun leichter konkreten Beamten zugeordnet werden können. Schließlich sollen nicht nur Telefonmitschnitte, sondern auch Videos von Polizeikameras gestohlen worden sein.

Die Auswertung wird allein aufgrund der Datenmenge eine lange Zeit beanspruchen. Bei den Cyberpartisanen handelt es sich eigenen Angaben nach um eine begrenzte Hackergruppe von etwa 15 Personen.

Doch ihre Aktivitäten tragen dazu bei, die Einheit der Silowiki zu zerstören. Das ist wohl auch die Intention. Die Benennung konkreter Straftäter soll nicht nur diese kompromittieren. Sie soll auch die kollektive Solidarität innerhalb der Sicherheitsorgane sprengen und Zweifel säen – einerseits am Abhörapparat selbst, andererseits auch an der Kompetenz von Geheimdienst und Innenministerium, die nicht einmal in der Lage sind, die Daten ihrer eigenen Mitarbeiter zu schützen.

Schlussendlich, so die Idee, könnten sich so bei weiteren Protestaktionen weniger Freiwillige in den Reihen der Polizei finden, die bereit sind, kompromisslos und mit aller Härte Lukaschenko zu verteidigen. Das Regime hat die Gefahr längst erkannt. Die Cyberpartisanen gelten in Belarus als extremistisch. Wenn sie gefasst werden, drohen ihnen harte Strafen. (André Ballin, 27.8.2021)