Eigentlich haben Technologie-Konzerne wie Amazon, Facebook und Co allesamt Richtlinien, die terroristischen Gruppen die Nutzung ihrer Plattformen verbieten.

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Die Propaganda-Abteilung der terroristischen Gruppierung Islamischer Staat (IS) nutzte die Amazon Web Services (AWS), um auf einer Webseite extremistische Inhalte zu hosten. Das berichtet die "Washington Post". Unter anderem veröffentlichten sie einen Beitrag, mit dem die Selbstmordanschläge in Kabul gefeiert wurden, die 170 Menschen das Leben kosteten. Nach Hinweis durch die Berichterstatter nahm Amazon die Webseite offline.

Inzwischen offline

Die Rolle des Internetriesens entdeckte Rita Katz, Geschäftsführerin der SITE Intelligence Group, die Online-Extremismus überwacht. Die Webseite stand zudem in Verbindung mit einer App des Medienarms, Nida-e-Haqq, auf der kürzlich ein Bild des Kabul-Attentäters in Bombenweste gezeigt wurde. Inzwischen sind die Inhalte nicht mehr erreichbar, in einem Statement gegenüber der "Post" teilte Amazon-Sprecher Casey McGee mit: "Nach einer Untersuchung haben wir eine Webseite deaktiviert, die mit dieser App verlinkt war, da sie gegen die AWS Acceptable Use Policy verstoßen hat."

Die Richtlinie verbietet Kunden die Nutzung des Dienstes, um zu "Gewalt, Terrorismus oder anderen schweren Verletzungen anzustiften". Laut Domain-Aufzeichnungen hostete Amazon die Webseite bereits seit April.

Ausreichende Regeln?

Eigentlich haben Technologie-Konzerne wie Amazon, Facebook und Co allesamt Richtlinien, die terroristischen Gruppen die Nutzung ihrer Plattformen verbieten. Gruppierungen wie der IS und die Taliban nutzen allerdings Services wie Facebook, Twitter, Youtube und auch Whatsapp, um ihre Nachrichten weiterzuverbreiten. Die Unternehmen müssen also sicherstellen, ob ihre Richtlinien gegen entsprechende Inhalte korrekt durchgesetzt werden, wie "Engadget" aufwirft.

Wie es sein kann, dass die IS-Propaganda mehrere Monate niemandem auffiel, ist unklar. Es ist jedoch durchaus möglich, dass Amazon gar nichts von der Existenz wusste und sich der Konzern auf eingehende Beschwerden verlässt. (mick, 28.8.2021)