Welche Regeln sollen im Herbst an der Uni gelten?

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Zahlen zur Durchimpfungsrate von Studierenden gibt es dank des hierzulande notorischen Datensalats nicht. Immerhin weiß man, dass in der entsprechenden Altersgruppe bisher fast die Hälfte nicht impfen war. Das lässt manchem Uni-Leiter Übles schwanen, wenn im nahenden Semester endlich wieder die Hörsäle bevölkert werden. Nur Geimpfte hineinzulassen könnte die Cluster-Gefahr reduzieren und für einen gehörigen Anreiz zum schützenden Stich sorgen.

Dennoch sollte man – abgesehen von Spezialfällen wie Medizinstudierenden mit Patientenkontakt – bei der hochschulischen 3G-Regel bleiben. Bei rezent Genesenen, deren Antikörper mächtig gegen Delta wirken, gibt es ohnehin keinen medizinischen Grund für eine Schlechterstellung. Das lapidare, bürokratisch motivierte Argument des Salzburger Rektors, der 1G will, weil es eben leichter zu kontrollieren sei, lässt überhaupt zweifeln, ob man den Rektoraten die Entscheidung über derart grundrechtssensible Eingriffe überantworten will.

Von Nichtimmunisierten sollte man kurzfristig gültige PCR-Tests verlangen, zumal es in den größeren Uni-Städten ohnehin die beste Infrastruktur gibt. 20-Jährige aus den akademischen Hallen auszuschließen, weil sie sich aus irrationalen Gründen nicht impfen lassen, wäre auch wissenspolitisch kontraproduktiv. An die Universität geht man, um klüger zu werden, dagegen sollte sie sich nicht übermäßig sperren. (Theo Anders, 30.8.2021)