Eine Teufelsaustreibung endete im Gerichtssaal.

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Berlin – Bei einem Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung durch einen Wunderheiler am Berliner Landgericht sind am Montag zwei Familienmitglieder des Opfers zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein weiteres Familienmitglied erhielt eine Bewährungsstrafe, die Urteile erfolgten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Angehörigen und ein sogenannter Wunderheiler vergifteten eine 22-Jährige mit Salzwasser.

Der ebenfalls angeklagte Wunderheiler wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Zahlung von 1.500 Euro verurteilt.

Salzwasser gegen Kinderlosigkeit

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ehemann des Opfers, seine Mutter und sein Vater auf Empfehlung des islamischen Wunderheilers hin im Dezember 2015 der 22-jährigen Ehefrau des Hauptangeklagten über eine Woche hinweg täglich rund eineinhalb Liter Salzwasser verabreicht und sie so vergiftet hatten. Der sogenannte Hodscha empfahl demnach das Vorgehen, um einen vermeintlichen Teufel auszutreiben, den er für die Kinderlosigkeit des Paars verantwortlich machte.

Die Frau trank nach Feststellungen des Gerichts das Salzwasser zu Beginn noch freiwillig. Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich jedoch zusehends. Als die Frau nicht mehr selbstständig trinken konnte, hielten ihr Ehemann und dessen Eltern sie fest und flößten ihr das Salzwasser ein. Die Frau starb nach einer Woche im Krankenhaus.

Der 39-jährige Ehemann wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft, seine 57-jährige Mutter zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der 59-jährige Vater erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Prozess hatte im November vergangenen Jahres begonnen und ging über mehr als 20 Verhandlungstage. (APA, AFP, 30.8.2021)